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Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen

Anfrage an: Landesamt für Umwelt

Eine landesweite Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei sowohl melde- als auch anzeigepflichtige Versuche. Bitte ordnen Sie, soweit möglich, die Einrichtungen den jeweiligen Regierungsbezirken zu.

Ergebnis der Anfrage

Die Namen der Insitutionen, welche anzeige- oder genehmigungspflichtige Tierversuche durchführen dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Institutionen genannt werden.
Für den Aufwand, die Institutionen um Erlaubnis zu bitten, erhebt das Amt Gebühren und verweist auf die Gebührenverordnung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Februar 2016
  • Frist
    15. März 2016
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
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Betreff
Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#15477]
Datum
10. Februar 2016 12:36
An
Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine landesweite Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei sowohl melde- als auch anzeigepflichtige Versuche. Bitte ordnen Sie, soweit möglich, die Einrichtungen den jeweiligen Regierungsbezirken zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Einrichtungen, welche Tierversu…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#15477]
Datum
15. März 2016 14:17
An
Landesamt für Umwelt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen" vom 10.02.2016 (#15477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Nutzen Sie hierzu bitte aus Effizienzgründen die elektronischen Kommunikationswege. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Umwelt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer an das ehemalige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und …
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#15477]
Datum
18. März 2016 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer an das ehemalige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über das Portal fragdenstaat.de gerichteten Anfrage vom 10. Februar 2016. Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit abgegeben, das seit dem 27. Januar 2016 für die Erteilung von Genehmigungen und die Prüfung von Anzeigen für Tierversuche zuständig ist. Eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich nicht verpflichtet sehe, Ihre Anfrage zu beantworten, weil diese Ihre Anschrift nicht enthält. Unbeschadet dessen teile ich Ihnen mit, dass es dem LAVG nach Art. 43 der Richtlinie 2010/63/EU vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere untersagt ist, die einzelnen Versuchseinrichtungen ohne deren Zustimmung öffentlich zu nennen (vgl. auch ErwGr. 41 dieser RL und § 41 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (Tierschutz-Versuchstierverordnung - TierSchVersV)). Als höherrangiges bzw. spezielles Recht verdrängen diese Vorschriften ggf. weitergehende Zugangsregelungen im Bundes- oder Landesrecht. Auch § 5 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes verbietet es, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen ohne deren Zustimmung zu offenbaren. Nähere Erläuterungen zur Anonymität der Versuchseinrichtungen finden Sie in dem Frage- und Antworten-Katalog zu der Datenbank mit den nichttechnischen Zusammenfassungen der Tierversuche unter https://www.animaltestinfo.de/faq.cfm?C… (vgl. Fragen Nr. 6-8). Über Art und Anzahl der für Tierversuche verwendeten Tiere informiert die Versuchstierstatistik, die Sie unter http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_… finden. Nichttechnische Projektzusammenfassungen enthält die gleichfalls öffentliche Datenbank Animaltestinfo des Bundesinstituts für Risikobewertung unter https://www.animaltestinfo.de/. Weitere Informationen u.a. zu der Thematik enthält der Tierschutzbericht der Bundesregierung, den Sie unter http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads… herunterladen können (dort S. 40 ff.). Für den Fall, dass Sie den Antrag aufrecht erhalten, bitte ich Sie um folgende Angaben: - Ihre zustellungsfähige Anschrift - Den Zeitraum, auf den sich Ihr Auskunftsersuchen bezieht - welche Angaben Sie genau zu den Einrichtungen erbitten. Ich weise Sie darauf hin, dass infolge der erforderlichen Abstimmungen mit den ca. 50 betroffenen Einrichtungen nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung des Landes Brandenburg (AIGGebO) Gebühren anfallen, deren Höhe bislang nicht genau beziffert werden kann. Für weitere Erläuterungen stehe ich bei Bedarf zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Dr. Chotjewitz, meine Postanschrift lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse ent…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#15477]
Datum
21. März 2016 14:51
An
Landesamt für Umwelt
Status
Sehr geehrter Dr. Chotjewitz, meine Postanschrift lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Der angefragte Zeitraum umfasst das vergangene Kalenderjahr. 01.01.2015 - 31.12.2015 Objekt der Anfrage ist ausschließlich eine Liste der Namen der Institutionen, welche im obigen Zeitraum Tierversuche nach gesetzlicher Definition angezeigt oder deren Genehmigung beantragt haben. Zweck der Anfrage ist die Information der Öffentlichkeit, welche Unternehmen Tierversuche durchführen. Die angefragte Liste soll verglichen werden mit einer bereits vorliegenden Liste, bestehend aus: AnalytCon AG Biotechnologie und BioteCon GmbH, Potsdam Universität Potsdam Deutsches Institut für Ernährungsforschung, Potsdam-Rehbrücke Sofern Sie weiterhin für die Beantwortung dieser Anfrage Gebühren für die Kontaktaufnahme mit den Unternehmen erheben sollten, verzichte ich auf die Aufrechterhaltung der Anfrage. Bitte teilen Sie mir mit, ob die Beantwortung der Anfrage nach obigen Erläuterungen weiterhin Gebühren erfordert. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Umwelt
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Bezug auf Ihre u.g. Nachfrage teile ich Ihnen ergänzend mit: Eine gebührenfreie A…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: AW: Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#15477]
Datum
14. April 2016 17:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Bezug auf Ihre u.g. Nachfrage teile ich Ihnen ergänzend mit: Eine gebührenfreie Auskunftserteilung ist nur "in einfachen Fällen" möglich. Da zur Beantwortung Ihrer Anfrage wie ausgeführt Korrespondenz mit allen Tierversuchseinrichtungen geführt werden muss, liegt diese Voraussetzung nicht vor. Den link zur Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung - AIGGebO) vom 2. April 2001 finden Sie hier: http://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211823 Mit freundlichen Grüßen