Liste der Empfänger von Geldauflagen 2021 und 2022

Eine Liste mit den Empfängern von Geldauflagen aus Straf- und Gnadensachen der Jahre 2021 und 2022.
Die Liste soll zudem pro Empfänger den Geldbetrag enthalten, der gesammelt über das jeweilige Jahr zugewiesen worden ist.

[1] https://correctiv.org/aktuelles/spendengerichte/2023/02/20/intransparenz-korruptionsfall-wohin-richter-die-geldauflagen-in-baden-wuerttemberg-verteilen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    24. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Amtsgericht Waldshut-Tiengen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Empfänger von Geldauflagen 2021 und 2022 [#271179]
Datum
22. Februar 2023 21:56
An
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste mit den Empfängern von Geldauflagen aus Straf- und Gnadensachen der Jahre 2021 und 2022.<< Antragsteller:in >> Die Liste soll zudem pro Empfänger den Geldbetrag enthalten, der gesammelt über das jeweilige Jahr zugewiesen worden ist.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [1] https://correctiv.org/aktuelles/spendengerichte/2023/02/20/intransparenz-korruptionsfall-wohin-richter-die-geldauflagen-in-baden-wuerttemberg-verteilen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271179/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 22.02.2023 mit der Sie Auskunft über die „Empfänger von G…
Von
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Betreff
WG: EXTERN: Liste der Empfänger von Geldauflagen 2021 und 2022 [#271179]
Datum
23. März 2023 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 22.02.2023 mit der Sie Auskunft über die „Empfänger von Geldauflagen aus Straf- und Gnadensachen den Jahren 2021 und 2022“ wünschen, haben wir erhalten. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Auskünfte auf der Grundlage einer E-Mail ohne Identitätsnachweis nicht erteilen, da eine etwaige Antragsberechtigung angesichts der Unklarheit der Identität des Antragsstellers nicht geprüft werden kann. Ich bitte Sie, sich mit Ihrem Anliegen auf dem Postweg oder einem elektronischen Kommunikationsweg mit Identitätsnachweis (z. B. De-Mail) an uns zu wenden. Sollten Sie sich für den postalischen Weg entscheiden, bitten wir Sie uns mit der Anfrage die Kopie eines Dokuments zu überlassen, dem Ihre Identität zweifelsfrei zu entnehmen ist, z.B. Führerschein oder Personalausweis (insoweit wäre § 20 Personalausweisgesetz zu beachten). Gerne können Sie Angaben, die zum Zwecke der Identitätsfeststellung nicht erforderlich sind, in der Kopie schwärzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste der Empfänger von Geldauflagen 2021 und 2022“ [#271179]
Datum
23. März 2023 08:16
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/271179/ Ich bin der Meinung, das Landgericht Waldshut-Tiengen verlangt zu Unrecht ein Ausweisdokument, da laut § 3 Nr. 1 LIFG alle natürlichen Personen antragsberechtigt sind. Mir die Eigenschaft "natürliche Person" abzusprechen ist, auch ohne Identitätsnachweis, ungerechtfertigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 271179.pdf Anfragenr: 271179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271179/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Liste der Empfänger von Geldauflagen 2021 und 2022“ [#271179]
Datum
23. März 2023 08:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Empfänger von Geldauflagen 2021 und 2022“ vom 22.02.2023…
An Amtsgericht Waldshut-Tiengen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Liste der Empfänger von Geldauflagen 2021 und 2022“ [#271179]
Datum
22. April 2023 11:46
An
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Empfänger von Geldauflagen 2021 und 2022“ vom 22.02.2023 (#271179) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde bereits am 23.03.2023 von unserer Datenschutzbeauftrag…
Von
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Betreff
AW: EXTERN: AW: EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Liste der Empfänger von Geldauflagen 2021 und 2022“ [#271179]
Datum
2. Mai 2023 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde bereits am 23.03.2023 von unserer Datenschutzbeauftragten beantwortet. Ich habe Ihnen die Antwort nochmals beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 23. März 2023 Az: 0221.4-15/421 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 23. März 2023 Az: 0221.4-15/421
Datum
8. Mai 2023 11:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
711,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. März 2023. Als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 23. März 2023 Az: 0221.4-15/421 [#271179] Guten Tag, meine Informat…
An Amtsgericht Waldshut-Tiengen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 23. März 2023 Az: 0221.4-15/421 [#271179]
Datum
5. Juni 2023 21:37
An
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Empfänger von Geldauflagen 2021 und 2022“ vom 22.02.2023 (#271179) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
WG: Anfrage nach LIFG Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 22. Februar…
Von
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Betreff
WG: Anfrage nach LIFG
Datum
15. Juni 2023 09:08
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 22. Februar 2023, in dem Sie um Zuleitung der Liste der Empfänger von Geldauflagen für die Jahre 2021 und 2022 beim Landgericht Waldshut-Tiengen über die Plattform "FragdenStaat" bitten. Nach erneuter Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass wir entgegen der von hieraus übersandten Email vom 23.03.2023 zu dem Ergebnis gelangt sind, dass der Zugang zu den von Ihnen erbetenen amtlichen Informationen nicht von der Vorlage eines Identitätsnachweises oder einer postalischen Anfrage abhängig ist. Ihre Anfrage werden wir daher nunmehr inhaltlich dahingehend überprüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit Schutzgründe im Sinne der §§ 4 ff. Landesinformationsfreiheitsgesetz einem Informationszugang entgegenstehen. Insoweit kommen wir unaufgefordert auf Sie zurück; angesichts des derzeit hohen Geschäftsanfalls bitten wir um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Waldshut-Tiengen
WG: Ihre Anfrage vom 22.02.2023 Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 22…
Von
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 22.02.2023
Datum
28. Juni 2023 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 22. Februar 2023, in dem Sie um Zuleitung der Liste der Empfänger von Geldauflagen für die Jahre 2021 und 2022 beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen über die Plattform „FragdenStaat“ bitten. Unter Bezugnahme auf unsere Zwischennachricht vom 15.06.2023 können wir Ihnen auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes nach Prüfung und Zusammenstellung der Zahlen die erbetene Auskunft erteilen. Sie finden die Zusammenstellung der Zuweisungsempfänger von Geldauflagen des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen der Jahre 2021 bis 2022 in den beigefügten Anlagen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Kürzel BWLV Waldshut-Tiengen die Drogenberatungsstelle in Waldshut (Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH) gemeint ist. Mit freundlichen Grüßen