Sehr geehrter Herr Reichert,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.12.2012.
Der Kommunale Immobilien Service (KIS) ist als Eigenbetrieb der
Landeshauptstadt Potsdam zuständig für die Bewirtschaftung und
Verwaltung sämtlicher kommunal genutzter Gebäude der Landeshauptstadt
Potsdam. Ihre Mail-Anfrage vom 23.12.2012 mit dem gestellten Antrag auf
Akteneinsicht nebst einer Übersendung entsprechender Gebäudelisten
möchten wir wie folgt beantworten:
1. Eine Akteneinsicht nach den Vorschriften des
Verbraucherinformationsgesetzes ist abzulehnen, da es beim Gegenstand
der gestellten Anfrage nicht um Informationen zu Verbraucherprodukten im
Sinne des § 2 Nr. 29 Produktsicherheitsgesetz handelt.
2. Eine Akteneinsicht nach den Vorschriften des
Umweltinformationsgesetzes ist abzulehnen, da die vorliegend beantragten
Auskünfte (Übersendung der Gebäude-Anschriftenliste) keinen Bezug zu § 2
Absatz 3 UIG erkennen lassen.
3. Ein Recht auf Akteneinsicht nach den Vorschriften des
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist grundsätzlich zu
bejahen. Allerdings bezieht sich dies auf bestehende Akten. Der KIS
führt keine Listen von i.S.d. von Ihnen genannten Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung DS 12/SVV/0296 von kommunalen Gebäuden, die
für eine WLAN-Nutzung geeignet sind. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß
AIG auch nicht zur Verfügung stellen. Vielmehr wird die Eignung von
Gebäuden auf Anfrage von Interessenten und nach Abstimmung der
erforderlichen technischen Rahmenbedingungen gebäudeindividuell geprüft.
Insbesondere die technischen Anforderungen und der konkrete Standort
bestimmen maßgeblich den Umfang der Prüfung der in Frage kommenden
Gebäude. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, auch die
spezifische Nutzung (z. B. Schule, Kindertagesstätte, Kultureinrichtung)
dabei zu berücksichtigen und mit den Nutzern abzustimmen.
4. Aus Ihrer Mail ist leider nicht erkennbar, ob sich die Anfrage auf
ein unspezifisches Interesse an Gebäudelisten bezieht oder ob Sie ein
ernsthaftes Interesse haben, ein offenes WLAN-Netz in Potsdam zu
betreiben. Sollte letzteres der Fall sein, so möchten wir Sie bitten
sich direkt mit dem Kommunalen Immobilien Service in Verbindung zu
setzen und stehen Ihnen auch gern für ein persönliches Gespräch zur
Verfügung.
5. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir nur Auskunft
geben können zu den sich im direkten Eigentum der Stadtverwaltung
befindlichen Gebäuden. Falls Sie an der Nutzung von Gebäuden der
städtischen Beteiligungsgesellschaften interessiert sind (z. B.
Stadtwerke, Klinikum, Wohnungsbaugesellschaft) bitten wir Sie, sich
direkt mit diesen Gesellschaften in Verbindung zu setzten.
6. Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Wapenhans
Kaufmännischer Leiter
Kommunaler Immobilien Service (KIS)
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Hegelallee 6-10, Haus 1
<< Adresse entfernt >>
Tel.: (0331) 289 3710
Fax: (0331) 289 1472
E-Mail:
<<E-Mailadresse>>
Internet:
www.KIS-Potsdam.de
HRA 3871 P eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam
Werkleiter: Bernd Richter
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