Liste der Gefahrengebiete in Freiburg

1. Liste von allen Gefahrengebieten im Stadtgebiet Freiburg.
2. Genaue Begrenzungen der Gefahrengebiete. (Eckpunkte)
3. Beschilderung des Verfahrens zur Auswahl der Gefahrengebiete.
4. Begruendungen fuer die Auswahl der aktuellen Gefahrengebiete.
5. Statistiken der Gefahrengebiete aus den vorjahren. (2014-2018)
6. Liste an Sonderberechtigungen der Polizei auf grund von Gefahrengebieten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. September 2019
  • Frist
    27. Oktober 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Liste von alle…
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
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Betreff
Liste der Gefahrengebiete in Freiburg [#167374]
Datum
27. September 2019 12:49
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Liste von allen Gefahrengebieten im Stadtgebiet Freiburg. 2. Genaue Begrenzungen der Gefahrengebiete. (Eckpunkte) 3. Beschilderung des Verfahrens zur Auswahl der Gefahrengebiete. 4. Begruendungen fuer die Auswahl der aktuellen Gefahrengebiete. 5. Statistiken der Gefahrengebiete aus den vorjahren. (2014-2018) 6. Liste an Sonderberechtigungen der Polizei auf grund von Gefahrengebieten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Freiburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich erhalten. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, teilen Sie mir…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
WG: Antragsteller/in Antragsteller/in, 79100 Freiburg, Rosa-Luxemburg Str. 13: Liste der Gefahrengebiete in Freiburg [#167374] - Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG)
Datum
1. Oktober 2019 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich erhalten. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, teilen Sie mir bitte noch mit, was Sie unter dem Begriff "Gefahrengebiete in Freiburg" verstehen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte hier auf die Definition des deutschen Wikipedia verweisen: "[...]ein…
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antragsteller/in Antragsteller/in, 79100 Freiburg, Rosa-Luxemburg Str. 13: Liste der Gefahrengebiete in Freiburg [#167374] - Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) [#167374]
Datum
12. Oktober 2019 19:56
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte hier auf die Definition des deutschen Wikipedia verweisen: "[...]ein Gebiet im öffentlichen Raum, in dem „aufgrund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden[...]"¹ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ¹https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrengebiet_%28Polizeirecht%29 Anfragenr: 167374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Freiburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Erläuterung zu dem Begriff „Gefahrengebiete in Freiburg“. Ein…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
WG: Antragsteller/in Antragsteller/in, 79100 Freiburg, Rosa-Luxemburg Str. 13: Liste der Gefahrengebiete in Freiburg [#167374] - Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG)
Datum
14. Oktober 2019 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWWGNAMENAME79100FreiburgRosa-Lu.eml
4,8 KB
image001.png
8,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Erläuterung zu dem Begriff „Gefahrengebiete in Freiburg“. Eine solche Örtlichkeit (ein Gebiet im öffentlichen Raum, in dem „aufgrund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden ) wird im Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) nicht definiert und insoweit von der Polizei auch nicht klassifiziert. Sollten Sie hingegen Auskunft über Kriminalitätsbrennpunkte gem. § 26 I Nr. 2 PolG wünschen, verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine veröffentlichte Stellungnahme vom 10.01.2019 (https://fragdenstaat.de/anfrage/krimina…). Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen