Liste der genehmigten Versammlungen innerhalb des befriedeten Bezirks des Bundestages für August/September 2020

eine Liste mit allen für die Monate August und September des Jahres 2020 genehmigten Versammlungen/Aufzügen innerhalb des befriedeten Bezirks des Deutschen Bundestags (vgl. Ziffer 1 der Anlage zum Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG)) mit folgenden Informationen:
- Zeitraum der Versammlung/des Aufzugs
- Zeitpunkt der Antragsstellung
- Titel/Thema der Versammlung/des Aufzugs
- Ort der Versammlung/Strecke des Aufzugs
- Erwartete Teilnehmerzahl
- angemeldete Hilfsmittel (z.B. zu Aufbauten (Bühne, Zelte, ...))

Ich bin mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    225,00 Euro
  • 10 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste mit alle…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der genehmigten Versammlungen innerhalb des befriedeten Bezirks des Bundestages für August/September 2020 [#195479]
Datum
18. August 2020 12:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste mit allen für die Monate August und September des Jahres 2020 genehmigten Versammlungen/Aufzügen innerhalb des befriedeten Bezirks des Deutschen Bundestags (vgl. Ziffer 1 der Anlage zum Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG)) mit folgenden Informationen: - Zeitraum der Versammlung/des Aufzugs - Zeitpunkt der Antragsstellung - Titel/Thema der Versammlung/des Aufzugs - Ort der Versammlung/Strecke des Aufzugs - Erwartete Teilnehmerzahl - angemeldete Hilfsmittel (z.B. zu Aufbauten (Bühne, Zelte, ...)) Ich bin mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ihr Antrag vom 18. August 2020 / 12:58 via Frag-den-Staat.de Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18. Augu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 18. August 2020 / 12:58 via Frag-den-Staat.de
Datum
20. August 2020
Status
Warte auf Antwort
10,0 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
seite-1.png
5,7 MB
seite-2.png
6,9 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18. August 2020 12:58 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine Liste mit allen für die Monate August und September des Jahres 2020 genehmigten Versammlungen/Aufzügen innerhalb des befriedeten Bezirks des Deutschen Bundestags (vgl. Ziffer 1 der Anlage zum Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG)) mit folgenden Informationen: - Zeitraum der Versammlung/des Aufzugs - Zeitpunkt der Antragsstellung - Titel/Thema der Versammlung/des Aufzugs - Ort der Versammlung/Strecke des Aufzugs - Erwartete Teilnehmerzahl - angemeldete Hilfsmittel (z.B. zu Aufbauten (Bühne, Zelte, ...)) Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Nach ersten Schätzungen werden mehr als 70 Einzelvorgänge mit entsprechenden Antragsdokumenten zu sichten und auszuwerten sein. Für die Aktenrecherche, die teilweise erforderliche Schwärzung von Unterlagen sowie die Ausfertigung der herauszugebenden Unterlagen wird ein Zeitaufwand für den gehobenen Dienst von 5 Stunden à 45 Euro veranschlagt. Ausgehend von den Gebührensätzen könnten damit Bearbeitungskosten in Höhe von 225 € entstehen. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Bis zu Ihrer Rückmeldung wird die Bearbeitung Ihres Antrages ausgesetzt. Erst im Rahmen der weiteren Bearbeitung wäre dann zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihrem Anliegen tatsächlich entsprochen werden kann. Aus diesem Grund bitte ich, diese Mitteilung ausdrücklich nicht als Zusage dahingehend zu verstehen, dass Ihnen im beantragten Umfang Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Sollte mir bis Ende August 2020 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen