Nicht-öffentliche Anhänge:
Sehr geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 18. August 2020 12:58 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
eine Liste mit allen für die Monate August und September des Jahres 2020 genehmigten Versammlungen/Aufzügen innerhalb des befriedeten Bezirks des Deutschen Bundestags (vgl. Ziffer 1 der Anlage zum Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG)) mit folgenden Informationen:
- Zeitraum der Versammlung/des Aufzugs
- Zeitpunkt der Antragsstellung
- Titel/Thema der Versammlung/des Aufzugs
- Ort der Versammlung/Strecke des Aufzugs
- Erwartete Teilnehmerzahl
- angemeldete Hilfsmittel (z.B. zu Aufbauten (Bühne, Zelte, ...))
Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden.
Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand.
In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Nach ersten Schätzungen werden mehr als 70 Einzelvorgänge mit entsprechenden Antragsdokumenten zu sichten und auszuwerten sein. Für die Aktenrecherche, die teilweise erforderliche Schwärzung von Unterlagen sowie die Ausfertigung der herauszugebenden Unterlagen wird ein Zeitaufwand für den gehobenen Dienst von 5 Stunden à 45 Euro veranschlagt. Ausgehend von den Gebührensätzen könnten damit Bearbeitungskosten in Höhe von 225 € entstehen.
Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Bis zu Ihrer Rückmeldung wird die Bearbeitung Ihres Antrages ausgesetzt. Erst im Rahmen der weiteren Bearbeitung wäre dann zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihrem Anliegen tatsächlich entsprochen werden kann. Aus diesem Grund bitte ich, diese Mitteilung ausdrücklich nicht als Zusage dahingehend zu verstehen, dass Ihnen im beantragten Umfang Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird.
Sollte mir bis Ende August 2020 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist.
Mit freundlichen Grüßen