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Liste der Geschenke an Mitarbeiter des Ministeriums für Finanzen

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter ihres Ministeriums seit Beginn der 17. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Danke!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2016
  • Frist
    22. März 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Geschenke an Mitarbeiter des Ministeriums für Finanzen [#15778]
Datum
19. Februar 2016 15:24
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter ihres Ministeriums seit Beginn der 17. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Danke!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung! Wäre es eventuell Möglich eine Teilbeantwort…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Geschenke an Mitarbeiter des Ministeriums für Finanzen [#15778]
Datum
19. März 2016 00:06
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung! Wäre es eventuell Möglich eine Teilbeantwortung der Anfrage als einfache Auskunft, also ohne Gebührenerhebung zu beziehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/16/10046 Sehr geehrtAntragsteller/in es steht Ihnen natürlich jederzeit frei, Ihren IFG-Antrag in…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Liste der Geschenke an Mitarbeiter des Ministeriums für Finanzen [#15778]
Datum
23. März 2016 07:41
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/16/10046 Sehr geehrtAntragsteller/in es steht Ihnen natürlich jederzeit frei, Ihren IFG-Antrag inhaltlich einzuschränken. Ob sich dadurch im konkreten Fall eine Gebührenfreiheit ergibt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wie bereits mitgeteilt, wäre aber auch bei einer Einschränkung des Antrags zunächst eine Bearbeitung der hier vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen i.S.d. § 2 Nummer 1 IFG erforderlich. Sollte der hierfür anfallende Verwaltungsaufwand über den Zeitrahmen von maximal 30 Minuten hinausgehen, wären Gebühren nach der IFGGebV zu erheben. I.Ü. verweise ich auf die Ausführungen des Schreibens vom 14.03.2016 (Dok. 2016/0241789). Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden sie mir die Übersicht über die Geschenke, in der Form und Ausführlich…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Liste der Geschenke an Mitarbeiter des Ministeriums für Finanzen [#15778]
Datum
19. April 2016 13:58
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden sie mir die Übersicht über die Geschenke, in der Form und Ausführlichkeit, wie sie in Ihrem Ministerium vorliegen, und es im Rahmen einer kostenlosen IFG Anfrage möglich ist, zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
IFG, Ihr Antrag vom 19. Februar 2016 Folgendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis: Hinweis: Das Bundesminis…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG, Ihr Antrag vom 19. Februar 2016
Datum
10. Mai 2016 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Folgendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis: Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.“

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AW: IFG, Ihr Antrag vom 19. Februar 2016 [#15778] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführlich…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG, Ihr Antrag vom 19. Februar 2016 [#15778]
Datum
10. Mai 2016 11:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.