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Liste der günstigsten Städte und Landkreise Deutschlands nach Lebenshaltungskosten pro Monat (Durchschnittskosten)

Ich suche eine ausführliche Liste mit den günstigsten und billigsten Lebenshaltungskosten aller deutschen Städte und Landkreise pro Person pro Monat. In welchen 200 Städten und Landkreisen lebt es sich deutschlandweit am preiswertesten ?
Es würde mich freuen, wenn Sie konkrete monatliche Durchschnittskosten pro Person pro Stadt/Landkreis ermitteln könnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich suche eine au…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der günstigsten Städte und Landkreise Deutschlands nach Lebenshaltungskosten pro Monat (Durchschnittskosten) [#233900]
Datum
26. November 2021 14:52
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich suche eine ausführliche Liste mit den günstigsten und billigsten Lebenshaltungskosten aller deutschen Städte und Landkreise pro Person pro Monat. In welchen 200 Städten und Landkreisen lebt es sich deutschlandweit am preiswertesten ? Es würde mich freuen, wenn Sie konkrete monatliche Durchschnittskosten pro Person pro Stadt/Landkreis ermitteln könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233900/upload/da8ba030501ee5d86f72e9b1b206c35559216434/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Novem…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Liste der günstigsten Städte und Landkreise Deutschlands nach Lebenshaltungskosten pro Monat (Durchschnittskosten) (Az.: A34/1010001001-IF30517)
Datum
29. November 2021 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. November 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30517 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 26. November 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30517) eine Anfr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Liste der günstigsten Städte und Landkreise Deutschlands nach Lebenshaltungskosten pro Monat (Durchschnittskosten) (Az.: A34/1010001001-IF30517)
Datum
8. Dezember 2021 08:05
Status
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 26. November 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30517) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, Zitat: "Ich suche eine ausführliche Liste mit den günstigsten und billigsten Lebenshaltungskosten aller deutschen Städte und Landkreise pro Person pro Monat. In welchen 200 Städten und Landkreisen lebt es sich deutschlandweit am preiswertesten? Es würde mich freuen, wenn Sie konkrete monatliche Durchschnittskosten pro Person pro Stadt/Landkreis ermitteln könnten." Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Regionale Preisniveauunterschiede innerhalb der Grenzen von Deutschland werden in der deutschen amtlichen Statistik nur in unregelmäßigen Zeitabständen gemessen. Das liegt daran, dass solche Statistiken mit einem hohen Aufwand verbunden und damit sehr teuer sind. Darüber hinaus besteht kein gesetzlicher Auftrag für die Messung regionaler Preisniveauunterschiede innerhalb der Grenzen von Deutschlands. Vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wurde im Jahr 2009 eine Pilotstudie zu Unterschieden der Lebenshaltungskosten in verschiedenen Regionen Deutschlands durchgeführt. Die Untersuchung hat allerdings explorativen Charakter und bezieht nur einen Teil der Konsumausgaben privater Haushalte ein. Ein Exposé zur Studie des BBSR finden Sie anliegend. Falls Sie an methodischen Fragestellungen, insbesondere auch zu Wohnkosten interessiert sind, finden Sie Informationen zum Workshop "Regionale Preise" unter www.ratswd.de > Veranstaltungen > 2009. (https://www.konsortswd.de/aktuelles/v...) Darüber hinaus beschäftigt sich die Wissenschaft mit dem Thema, wie beispielsweise Prof. von Auer (Universität Trier): (https://www.bundesbank.de/resource/bl...) (https://www.tandfonline.com/doi/full/...) Für Rückfragen oder für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen nicht alle angefragten Details zur Verfügung stellen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.