Liste der Hochschulen mit Stichprobenüberprüfungsdurchführung nach Corona VO Studienbetrieb, entsprechende Berichte

- die Liste der Hochschulen, die nach CoronaVO Studienbetrieb §6, Absatz 3, eine Durchführung der Überprüfung anhand von Stichproben Ihrem Ministerium angezeigt haben, inklusive dem Datum dieser Anzeige
- sämtliche Ihrem Ministerium vorliegende Berichte, die die Hochschulen nach CoronaVO Studienbetrieb §6, Absatz 3, bei Durchführung der Überprüfung anhand von Stichproben Ihrem Ministerium übermittelt haben

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Liste de…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Hochschulen mit Stichprobenüberprüfungsdurchführung nach Corona VO Studienbetrieb, entsprechende Berichte [#230666]
Datum
6. Oktober 2021 20:50
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Liste der Hochschulen, die nach CoronaVO Studienbetrieb §6, Absatz 3, eine Durchführung der Überprüfung anhand von Stichproben Ihrem Ministerium angezeigt haben, inklusive dem Datum dieser Anzeige - sämtliche Ihrem Ministerium vorliegende Berichte, die die Hochschulen nach CoronaVO Studienbetrieb §6, Absatz 3, bei Durchführung der Überprüfung anhand von Stichproben Ihrem Ministerium übermittelt haben
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230666/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Ihr Antrag nach dem LIFG Sehr Antragsteller/in Ihren LIFG-Antrag vom 06.10.2021 beantworten wir Ihnen heute mit …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem LIFG
Datum
3. November 2021 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihren LIFG-Antrag vom 06.10.2021 beantworten wir Ihnen heute mit dem angehängten Schreiben samt Übersichtsliste. Für diese Auskunft fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen,