Liste der indizierten Telemedien

Liste der von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierten Internetseiten (Listenteil A - E).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2014
  • Frist
    21. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der von de…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der indizierten Telemedien [#6448]
Datum
17. Mai 2014 19:40
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierten Internetseiten (Listenteil A - E).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antragsschreiben ist bei der Bundesprüfstelle eingegangen und dem zustän…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Liste der indizierten Telemedien [#6448]
Datum
21. Mai 2014 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antragsschreiben ist bei der Bundesprüfstelle eingegangen und dem zuständigen Bearbeiter zugewiesen. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zunächst vielen Dank für Ihr Interesse an den Belangen des Jugendmedienschut…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Liste der indizierten Telemedien [#6448]
Datum
28. Mai 2014 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zunächst vielen Dank für Ihr Interesse an den Belangen des Jugendmedienschutzes. Soweit Sie eine Übersendung der "indizierten Internetseiten (Listenteil A-E)" begehren, ist zunächst folgendes zu sagen: Die Liste der jugendgefährdenden Medien ist seit Einführung des Jugendschutzgesetzes vom 1.04.2003 in die Teile A, B, C und D untergliedert. Listenteile A und B betreffen hierbei Trägermedien (Filme, Spiele, Tonträger, Printmedien, usw.), die Listenteile C und D Telemedien (= Internetangebote). Der Listenteil D beinhaltet hierbei diejenigen Internetangebote, die nach Einschätzung der Gremien nicht nur jugendgefährdend sind, sondern darüber hinaus einen nach § 86, § 130, § 130a, § 131 und § 184a, § 184b oder § 184c StGB bezeichneten strafbaren Inhalt haben. Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) handelt es sich bei den die indizierten Telemedien betreffenden Listenteilen C und D um "nichtöffentlich" zu führende Listenteile. Der Gesetzgeber hat mit Einführung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 1.04.2003 bestimmt, dass die Indizierung der Telemedien (Internetangebote), anders als die der Trägermedien, nicht veröffentlicht wird. Durch die Nicht-Veröffentlichung will der Gesetzgeber verhindern, dass Kinder und Jugendliche die Liste der indizierten Telemedien als „Hitliste“ zum Anlass nehmen, sich gerade diese für sie verbotenen Medien zu verschaffen. Eine Veröffentlichung würde den Zielsetzungen des Jugendschutzes entgegenstehen, weil Minderjährige durch diese von den jugendgefährdenden Internetangeboten Kenntnis erhalten könnten und so in die Lage versetzt würden, sich wie durch eine Anleitung zu den Angeboten im Internet Zugang zu verschaffen (vgl. BT-Drs. 14/9013, S. 28). Die Listenaufnahme eines Telemediums wird gemäß § 21 Abs. 8 Nr. 4 JuSchG lediglich den Jugendministerien sowie der zentralen Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz mitgeteilt. Einzige Ausnahme hierzu stellt nach § 24 Abs. 5 JuSchG die Mitteilung über die indizierten Telemedien an die im Bereich der Telemedien anerkannten Einrichtungen der Selbstkontrolle zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme dar. Eine Übermittlung der nicht-öffentlichen Listenteile an Dritte stellt einen Verstoß gegen § 18 Abs. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) und damit eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar. Aus diesem Grunde ist Ihr Antrag auf Übersendung der Liste der indizierten Internetangebote gemäß § 3 Nr. 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzulehnen. Das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) finden bereits aufgrund der Natur der beantragten Auskünfte keine Anwendung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Rochusstr. 8-10 , 53123 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie können mir die Information gerne auch zur nur…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Liste der indizierten Telemedien [#6448]
Datum
14. Juni 2014 15:19
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie können mir die Information gerne auch zur nur persönlichen Verwendung zusenden. Weil die Liste nichtöffentlich zu führen ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Personen mit einem berechtigten Interesse keine Einsicht erhalten können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Liste der indizierten Telemedien" [#6448]
Datum
4. Juli 2014 20:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6448 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Übermittlung der Informationen zur _persönlichen_ Verwendung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt und keine Veröffentlichung im Sinne von § 18 Abs. 2 Jugendschutzgesetz ist. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juli 2014 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfrage_6448.zip
12,3 KB

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