Liste der Neuanschaffungen 2019 für die Gefangenenbibliothek

Die Existenz einer angemessen ausgestatteten Bibliothek im Justizvollzug ist im StVollzG §67 ausdrücklich vorgeschrieben.
"Gefangenenbüchereien sollten dem Modell der öffentlichen Büchereien nacheifern, gleichzeitig aber Mittel für Bildungs- und Resozialisierungsprogramme und andere gefängnisspezifische Erfordernisse, z.B. Rechtssammlungen, bereitstellen. Besondere Aufmerksamkeit sollte darauf gelegt werden, den Bedürfnissen multikultureller und mehrsprachiger Benutzer Rechnung zu tragen."(Internationaler Verband der bibliothekarischen Vereine und Institutionen, IFLA Nr.95)

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Liste der Neuanschaffungen (Bücher) 2019

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
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Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Jugendarrestanstalt Essen Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Liste der Neuanschaffungen 2019 für die Gefangenenbibliothek [#194053]
Datum
1. August 2020 18:44
An
Jugendarrestanstalt Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Existenz einer angemessen ausgestatteten Bibliothek im Justizvollzug ist im StVollzG §67 ausdrücklich vorgeschrieben. "Gefangenenbüchereien sollten dem Modell der öffentlichen Büchereien nacheifern, gleichzeitig aber Mittel für Bildungs- und Resozialisierungsprogramme und andere gefängnisspezifische Erfordernisse, z.B. Rechtssammlungen, bereitstellen. Besondere Aufmerksamkeit sollte darauf gelegt werden, den Bedürfnissen multikultureller und mehrsprachiger Benutzer Rechnung zu tragen."(Internationaler Verband der bibliothekarischen Vereine und Institutionen, IFLA Nr.95) bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Neuanschaffungen (Bücher) 2019
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 194053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194053/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner

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Jugendarrestanstalt Essen
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Von
Jugendarrestanstalt Essen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. August 2020 18:44
Status
Anfrage abgeschlossen

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