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Liste der NRW-Gerichte in Verbindung mit den zugehörigen letzten Zahlen des Kassenzeichens

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

- Eine Liste aus welcher sich entnehmen lässt, welche der letzten Ziffern der Kassenzeichen die auf Gerichtsrechnungen stehen zu welche Gerichte in NRW zuordnen lassen
- Schriftsätze aus denen sich entnehmen lässt, ob es sich dabei um eine eigenheit des Landes NRW handelt oder ob das deutschlandweit so gehandhabt wird und die letzten (welche genau?) Ziffern eines gerichtlichen Kassenzeichens immer eine deutschlandweite Identifikation des Gerichts zulässt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Dezember 2018
  • Frist
    25. Januar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Liste aus…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der NRW-Gerichte in Verbindung mit den zugehörigen letzten Zahlen des Kassenzeichens [#35294]
Datum
22. Dezember 2018 15:25
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Liste aus welcher sich entnehmen lässt, welche der letzten Ziffern der Kassenzeichen die auf Gerichtsrechnungen stehen zu welche Gerichte in NRW zuordnen lassen - Schriftsätze aus denen sich entnehmen lässt, ob es sich dabei um eine eigenheit des Landes NRW handelt oder ob das deutschlandweit so gehandhabt wird und die letzten (welche genau?) Ziffern eines gerichtlichen Kassenzeichens immer eine deutschlandweite Identifikation des Gerichts zulässt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Liste der NRW-Gerichte in Verb…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Liste der NRW-Gerichte in Verbindung mit den zugehörigen letzten Ziffern eines Kassenzeichens -
Datum
3. Januar 2019 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1536/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 22. Dezember 2018 teile ich Ihnen mit, dass dem Bundesamt für Justiz eine Liste, aus der anhand der letzten Ziffern eines Kassenzeichens die jeweilige Kostenrechnung einem bestimmten Gericht in Nordrhein -Westfalen zugeordnet werden kann, nicht vorliegt. Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, ob Kostenrechnungen anhand der letzten Ziffern eines Kassenzeichens bundeseinheitlich dem jeweiligen Gericht eines Bundeslandes zugeordnet werden können. Mit freundlichen Grüßen
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