Liste der öffentlichen Telefonstellen in Schwerte

Anfrage an: Bundesnetzagentur

eine Liste aller Standorte von öffentlichen Telefonstellen in der Stadt Schwerte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste aller St…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der öffentlichen Telefonstellen in Schwerte [#168785]
Datum
17. Oktober 2019 16:37
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller Standorte von öffentlichen Telefonstellen in der Stadt Schwerte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur Verbraucherservice - Vorgangsnummer 2019-10-28-0009 Vorgangsnummer 2019-10-28-0009/216d Verbr…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Bundesnetzagentur Verbraucherservice - Vorgangsnummer 2019-10-28-0009
Datum
29. Oktober 2019 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Vorgangsnummer 2019-10-28-0009/216d Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie sich über Standortfragen von öffentlichen Fernsprechern informieren möchten. Gestatten Sie bitte, dass ich Ihnen zunächst einige aktuelle Informationen zum Bereitstellen öffentlicher Telefonstellen gebe: Die Bereitstellung öffentlicher Telefonstellen ist gemäß § 78 Telekommunikationsgesetz (TKG) als Grundversorgungsleistung (Universaldienstleistungen) festgelegt. Zurzeit erbringt die Telekom Deutschland GmbH Grundversorgungsleistungen in der Bundesrepublik. Diese Bereitstellung von öffentlichen Telefonstellen muss an allgemeinen und jederzeit für jedermann zugänglichen Standorten entsprechend dem allgemeinen Bedarf erfolgen. Im Rahmen der telekommunikationsrechtlichen Regelungen ist keine abschließende Liste von Pflichtstandorten der öffentlichen Münz- und Kartentelefone festgelegt worden. Eine geographische und quantitative Übersicht von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen ist dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur nicht bekannt. Bedenken Sie dabei bitte auch, dass öffentliche Fernsprecher nicht nur von einem Anbieter eingerichtet werden. Wenn Sie erfahren möchten, wo es in einer bestimmten Gemeinde öffentliche Fernsprecher gibt, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeindeverwaltung. Mit freundlichen Grüßen