Liste der "ohne Aussprache" beschlossenen Themen der Kabinettssitzung 33/18

- die gesamte Liste der besprochenen Themen und speziell der "ohne Aussprache" getroffenen Beschlüsse der Kabinettssitzung 33/2018 vom 28.11.2018.

Ich beziehe mich ausdrücklich nicht auf die bereits auf der Webseite der Bundesregierung publizierten oder in der Regierungspressekonferenz besprochenen Inhalte, sondern auf die vollständige Liste.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    30. November 2018
  • Frist
    1. Januar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die gesamte Li…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Liste der "ohne Aussprache" beschlossenen Themen der Kabinettssitzung 33/18 [#34985]
Datum
30. November 2018 16:43
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die gesamte Liste der besprochenen Themen und speziell der "ohne Aussprache" getroffenen Beschlüsse der Kabinettssitzung 33/2018 vom 28.11.2018. Ich beziehe mich ausdrücklich nicht auf die bereits auf der Webseite der Bundesregierung publizierten oder in der Regierungspressekonferenz besprochenen Inhalte, sondern auf die vollständige Liste.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der "ohne Aussprache" beschlos…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
AW: Liste der "ohne Aussprache" beschlossenen Themen der Kabinettssitzung 33/18 [#34985]
Datum
8. Januar 2019 19:45
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der "ohne Aussprache" beschlossenen Themen der Kabinettssitzung 33/18“ vom 30.11.2018 (#34985) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in