Liste der Schulbushaltestellen im Landkreis Verden, an denen der Busfahrer die Warnblinkanlage einzuschalten hat
Der Landkreis Verden hat als kommunale Gebietskörperschaft in seiner Eigenschaft als Schulträger für etliche Schulen im Landkreis Verden die Aufgabe im Rahmen des eigenen Wirkungskreises auch für sichere Schulwege zu sorgen. Zudem ist der Landkreis Verden Träger der Schülerbeförderung im Landkreis Verden.
Eine Landesverkehrswacht gibt es nicht im Landkreis Verden. -
Viele Kinder in diesem ländlichen Landkreis gelangen mit dem Bus zur Schule und wegen der vielen Fahrschüler wird der Busverkehr gestaffelt und etliche Kinder müssen schon um 6:15 h das Haus verlassen und sich zur Bushaltestelle begeben. An stark frequentierten Straßen kann der Weg zur Bushaltestelle im hektischen Berufsverkehr gefährlich werden. - Aber es gibt ja in der Straßenverkehrsordnung StVO § 20. Darin heißt es:" Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
... 3. Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
4. An Omnibussen des Linienverkehrs und gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgästen dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten. ..."
Nach Auskunft der Landesverkehrswacht Niedersachsen in Hannover müssen Schulbushaltestellen, an denen der Busfahrer eine Warnblinkanlage einzuschalten hat, mit einem "schwarzen Punkt" markiert werden. - Aber ich sehe in meinem Umfeld keine schwarzen Punkte an den Schulbushaltestellen, keine blinkenden Warnblinkanlagen an Schulbussen, keine Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit. Ich sehe Kinder, die morgens zwischen 6:30 Uhr und 7:30 Uhr (ohne Zebrastreifen, ohne Bedarfsampel, ohne "Querungshilfe"!) die Fahrbahn einer Landesstraße (Die Polizei zählte hier in dieser "Spitzenstunde" 530 Fahrzeuge!) queren müssen. - Und deshalb richte ich meine Frage an Sie: An welchen Haltestellen im Landkreis Verden und insbesondere in der Samtgemeinde Thedinghausen ist der Fahrer des jeweiligen Schulbusses verpflichtet, die Warnblinkanlage einzuschalten, damit Kinder auf dem Schulweg geschützt werden? Wann wurde vom Landkreis Verden diese Liste der Haltestellen erstellt? Und: Wer ist Ansprechpartner im Landkreis Verden für Fragen der Schulwegsicherheit. (Der Internetauftritt des Landkreises Verden gibt leider keinen Hinweis.)
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Information nicht vorhanden
-
Datum14. Februar 2016
-
15. März 2016
-
0 Follower:innen

Ihre Spende für die Plattform
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Ihre Spende macht es uns möglich, die Plattform am Laufen zu halten und weiterzuentwickeln.