Liste der Straßen mit den meisten Unfällen

Eine Liste mit den Namen der zehn Straßen, in denen am häufigsten Unfälle in den Jahren 2017 und 2018 geschehen sind.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Straßen mit den meisten Unfällen [#62416]
Datum
18. März 2019 18:42
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit den Namen der zehn Straßen, in denen am häufigsten Unfälle in den Jahren 2017 und 2018 geschehen sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
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Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. März 2019 18:42
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang ihrer Anfrage. Da nicht auszuschließen ist, …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Betreff
WG: 18. März 2019 18:42: Liste der Straßen mit den meisten Unfällen [#62416]
Datum
19. März 2019 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang ihrer Anfrage. Da nicht auszuschließen ist, dass die Anfrage Gebührenpflichtig ist, bitte ich um Mitteilung Ihres Klarnamens und zustellungsfähigen Anschrift.     Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Da nicht auszuschließen ist, dass …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 18. März 2019 18:42: Liste der Straßen mit den meisten Unfällen [#62416]
Datum
19. März 2019 14:38
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Da nicht auszuschließen ist, dass die Anfrage Gebührenfrei ist, benötigen Sie keine zustellungsfähige Anschrift von mir. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich geprüft. Sie ist nach den Vorschriften des Informationsfreiheit…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Betreff
WG: 2019-03-20 18. März 2019 18:42: Liste der Straßen mit den meisten Unfällen [#62416]
Datum
9. April 2019 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich geprüft. Sie ist nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes _IFG - zulässig. Für die Beantwortung sind nach § 11 IFG Gebühren zu erheben, die sich wiederum nach der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG richten. Nach Ziffer 1.2 des maßgeblichen Gebührentarifs beträgt die Gebühr 10 - 500 Euro. Im Zuge der Bearbeitung Ihrer Anfrage sind umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen erforderlich. Dafür ist ein Zeitaufwand von mindestens 2 Arbeitstagen (ca. 16 Personalstunden) erforderlich, so dass nach den erlassmäßigen Festlegungen eine Gebühr von 1120,00 €uro zu erheben wäre. Die von Ihnen geltend gemachten Billigkeitsgründe für eine Gebührenbefreiung liegen nach meiner Auffassung nicht vor. Auch handelt es sich nicht um eine einfache Anfrage im Sinne der von Ihnen zitierten Vorschrift des § 5 Abs. 2 UIG. Ich bitte deshalb um Mitteilung, ob Sie Ihre Anfrage unter diesen Umständen aufrecht erhalten wollen und ggfls. Um Mitteilung Ihres vollen Namens und Ihrer zustellfähigen Adresse. Ich benötige diese Angaben für die Zustellung des Gebührenbescheides. Sollte ich bis zum 23.04.2019 nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen wollen.     Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Sehr geehrtAntragsteller/in die von mir genannte Gebührenangabe von 1120,00 Euro ist leider fehlerhaft. Tatsächli…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Betreff
WG: 2019-03-20 18. März 2019 18:42: Liste der Straßen mit den meisten Unfällen [#62416]
Datum
9. April 2019 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die von mir genannte Gebührenangabe von 1120,00 Euro ist leider fehlerhaft. Tatsächlich beträgt die Höchstgebühr 500,00 Euro, die vorliegend zu erheben wäre. Ansonsten gilt meine untere Mail als unverändert.   Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste der Straßen mit den meisten Unfällen“ [#62416] [#62416]
Datum
9. April 2019 19:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/62416 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die zu erwartenden Gebühren aus meiner Sicht abschreckend wirken. Außerdem hat die Kreispolizeibehörde als Reaktion auf andere Anfragen schriftlich klargestellt, dass sie es als Unsinnig betrachtet, Anfragen nach dem IFG zu beantworten (Siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-polizei/#nachricht-173367 ). Zusätzlich dazu hat die Kreispolizeibehörde Soest auch bei anderen Anfragen, die nach meiner Auffassung umfangreicher als meine sind, Gebührenbescheide erlassen, die deutlich zu hoch sind (Siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/unfallstatistik-afgeschlusselt-nach-fortbewegungsmittel-und-strae/ ). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 62416.pdf Anfragenr: 62416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.04.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Liste der Straßen mit den meisten Unfällen“ [#62416] [#62416]
Datum
10. April 2019 10:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.04.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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209.2.3.1.5-4031/19, Liste der der Straßen mit den meisten Unfällen 209.2.3.1.5-4031/19 Informationsfreiheitsgese…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-4031/19, Liste der der Straßen mit den meisten Unfällen
Datum
3. Juli 2019 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
82,0 KB
209.2.3.1.5-4031/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zu einer Liste der der Straßen mit den meisten Unfällen Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Kreispolizei Soest. Aus der Begründung erfahren Sie, weshalb sich ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW ergibt. Mit freundlichen Grüßen