Liste der thermischen Abfallbehandlungsanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

laut Fachserie 19 (Stand 2013) gibt es 167 thermische Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Ich bitte um eine vollständige Liste der thermischen Abfallbehandlungsanlagen mit Angabe des Standorts sowie Art der Anlage.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der thermischen Abfallbehandlungsanlagen [#16415]
Datum
15. April 2016 00:20
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Fachserie 19 (Stand 2013) gibt es 167 thermische Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Ich bitte um eine vollständige Liste der thermischen Abfallbehandlungsanlagen mit Angabe des Standorts sowie Art der Anlage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Liste der thermischen Abfallbehandlungsanlagen [#16415]
Datum
15. April 2016 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.04.2016. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1110100-IF30133 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Der Vorgang befindet sich in der Prüfung. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen,

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in am 15. April 2016 haben Sie über die private Seite "fragdenstaat.de" eine A…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Liste der thermischen Abfallbehandlungsanlagen [#16415] Az.: A-IR/1110100-IF30133
Datum
4. Mai 2016 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in am 15. April 2016 haben Sie über die private Seite "fragdenstaat.de" eine Anfrage an das Statistische Bundesamt gestellt. Sie baten um die Zusendung einer vollständigen Liste der thermischen Abfallbehandlungsanlagen mit Angabe des Standorts sowie Art der Anlage. Hierzu teilen wir Ihnen mit: Die gewünschten Informationen liegen uns nicht vor. Dem Statistischen Bundesamt werden nur Ergebnisse dieser dezentralen Statistik von den Statistischen Landesämtern übermittelt. Standortbezogene Einzelangaben liegen hier nicht vor. Die von Ihnen gewünschten Angaben (Standort und Art der Anlagen) unterliegen der statistischen Geheimhaltung (§ 16 Bundesstatistikgesetz) und dürfen daher auch von den anderen Statistikämtern nicht herausgegeben werden. Die Statistischen Landesämter erheben die Umweltstatistiken als Bundesstatistik aufgrund des Umweltstatistikgesetzes (UStatG). Vom Statistikgeheimnis sind alle Angaben, die für eine Bundesstatistik gemacht werden, umfasst. Das Umweltstatistikgesetz benennt für die Erhebung der Abfallentsorgung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UStatG) in § 3 Abs. 1 Nr.1 b) UStatG ausdrücklich "Art und Ort der Anlagen" als Erhebungsmerkmale. Da es sich bei den Angaben des Standortes und der Art der Anlagen um Erhebungsmerkmale handelt, unterliegen sie dem Statistikgeheimnis nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) und dürfen somit nicht herausgegeben werden. Wir hoffen, Ihnen damit weiter geholfen zu haben, bedanken uns für Ihr Interesse an der Arbeit des Statistischen Bundesamtes und verbleiben Mit freundlichen Grüßen