Liste der Unternehmen, die in den Jahren 2011 bis 2019 eine Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV erhalten haben

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Vollständige Listen über die bei der Beschlusskammer gestellten Anträge nach § 19 Absatz 2 Satz 1 bzw. 2, 3 StromNEV der Jahre 2011 bis 2019 einschließlich des Verfahrensstands.

Wie aus dieser Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-der-unternehmen-die-in-den-jahren-2011-bis-2013-eine-netzentgeltbefreiung-nach-19-abs-2-satz-2-stromnev-erhalten-haben/) hervorgeht gab es in der Vergangenheit bereits solche Listen.

Herzlichen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vollständige Listen…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Unternehmen, die in den Jahren 2011 bis 2019 eine Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV erhalten haben [#174071]
Datum
13. Januar 2020 15:23
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vollständige Listen über die bei der Beschlusskammer gestellten Anträge nach § 19 Absatz 2 Satz 1 bzw. 2, 3 StromNEV der Jahre 2011 bis 2019 einschließlich des Verfahrensstands. Wie aus dieser Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-der-unternehmen-die-in-den-jahren-2011-bis-2013-eine-netzentgeltbefreiung-nach-19-abs-2-satz-2-stromnev-erhalten-haben/) hervorgeht gab es in der Vergangenheit bereits solche Listen. Herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174071 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Wie ist der Status der Anfrag…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Unternehmen, die in den Jahren 2011 bis 2019 eine Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV erhalten haben [#174071]
Datum
17. Februar 2020 16:52
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Wie ist der Status der Anfrage? Beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in ____________________________________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Unternehmen, die in den Jahren 2011 bis 2019 eine Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV erhalten haben“ vom 13.01.2020 (#174071) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174071 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 13.01.2020 zur Netzentgeltbefreiung kann ich Ihnen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Liste der Unternehmen, die in den Jahren 2011 bis 2019 eine Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV erhalten haben [#174071]
Datum
3. März 2020 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 13.01.2020 zur Netzentgeltbefreiung kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Zunächst gehe ich davon aus, dass Ihre Anfrage dahingehend zu verstehen ist, welche Unternehmen von einer Netzentgeltreduzierung gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV betroffen sind (Vollständige Netzentgeltbefreiungen sind in der derzeitigen Fassung der Regelung nicht mehr vorgesehen). Eine Liste der Unternehmen, die seit dem Jahre 2014 Anzeigen gemäß §19 StromNEV eingereicht haben, ist auf nachfolgender Webseite öffentlich zugänglich: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/Listen_19-2_StromNEV/BK4_Liste_einger_Anzeigen_19_2.html?nn=358408 Sofern die Netzentgeltbefreiungen den Zeitraum vor dem Jahre 2014 betreffen, findet sich eine Auflistung auf unserer Beschlussdatenbank unter nachfolgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/BDB/Suche_BeschlussDB_Formular.html?resourceId=651388&input_=651394&pageLocale=de&chamber=000004&chamber.GROUP=1&reference=&dateOfDecision=&dateOfDecision.GROUP=1&title=Genehmigung+einer+Befreiung&victim=&submitter=&documentNumber=&submit.x=4&submit.y=10 Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte und sich der formelle Antrag gemäß IFG insoweit erübrigt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen