Liste der Verfahrensverzeichnisse
Antrag nach dem HDSIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste aller Verfahrensverzeichnisse die bei der Stadt Darmstadt geführt werden
- sollte eine solche Liste nicht existieren und die Erstellung zu hohen Aufwand verursachen, bitte ich um Übersendung aller Verfahrensverzeichnisse der Stadt Darmstadt
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Stadt lehnt die Einsichtnahme in die Verfahrensverzeichnisse ab, da sie der Auffassung ist, dass nach Art. 30 Abs. 4 DSGVO nur die Aufsichtsbehörde Einsicht nehmen darf.
Auf die Anfrage nach der Liste geht die Stadt gar nicht ein.
Derzeit ist eine Beschwerde beim Informationsfreiheitsbeauftragten und eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Art. 30 Abs. 4 DSGVO:
"Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sowie gegebenenfalls der Vertreter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters stellen der Aufsichtsbehörde das Verzeichnis auf Anfrage zur Verfügung"
Anfrage abgelehnt
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Datum24. April 2022
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28. Mai 2022
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