Liste ehemaliger "kriminalitätsbelasteter Orte" in Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

Eine chronologische Auflistung ehemaliger "kriminalitätsbelasteter Orte" in Berlin, unter Nennung des:

- Jahres (JJJJ)
- der Statusdauer als „kbO“ (JJJJ - JJJJ),

pro Ort, für den Zeitraum zwischen 2002 bis 2017.

Die Benennung des etwaigen Raumausschnittes (z.B. Stuttgarter Platz, Teile der Rigaer Straße, o.ä.), ohne die Angabe konkreter strategischer Handlungsgrenzen der Polizei, ist für meine Anfrage ausreichend.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste ehemaliger "kriminalitätsbelasteter Orte" in Berlin [#29219]
Datum
25. April 2018 16:23
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine chronologische Auflistung ehemaliger "kriminalitätsbelasteter Orte" in Berlin, unter Nennung des: - Jahres (JJJJ) - der Statusdauer als „kbO“ (JJJJ - JJJJ), pro Ort, für den Zeitraum zwischen 2002 bis 2017. Die Benennung des etwaigen Raumausschnittes (z.B. Stuttgarter Platz, Teile der Rigaer Straße, o.ä.), ohne die Angabe konkreter strategischer Handlungsgrenzen der Polizei, ist für meine Anfrage ausreichend.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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