Liste Leerstehender Gebäude im Besitz der Stadt Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

Eine Liste aller leer stehenden Gebäude, die sich im Besitz der Stadt Leipzig befinden, sowie der Zeitpunkt der letzten Nutzung, ungefähre Pläne zur zukünftigen Nutzung und Grund des Leerstands.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller l…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste Leerstehender Gebäude im Besitz der Stadt Leipzig [#191725]
Datum
29. Juni 2020 16:07
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller leer stehenden Gebäude, die sich im Besitz der Stadt Leipzig befinden, sowie der Zeitpunkt der letzten Nutzung, ungefähre Pläne zur zukünftigen Nutzung und Grund des Leerstands.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191725/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Sächsischen Umw…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Liste Leerstehender Gebäude im Besitz der Stadt Leipzig [#191725] [Antwort]
Datum
30. Juni 2020 09:10
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz zu leerstehender Gebäude im Besitz der Stadt Leipzig haben wir an das Liegenschaftsamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund des Sächsischen Umweltinformationsgesetz Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Liegenschaftsamt 0341/ 123 3359 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an drei Stellen der Stadtverwaltung weit…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Antwort: Antrag nach dem SächsUIG/VIG: Liste Leerstehender Gebäude im Besitz der Stadt Leipzig [#191725] [Kopie] [Kopie]
Datum
9. Juli 2020 12:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an drei Stellen der Stadtverwaltung weitergegeben: - an das Amt für Umweltschutz wegen der Anfrage nach SächsUIG - hinsichtlich Umweltinformationen, - an das Veterinäramt wegen der Anfrage nach VIG - gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen, - an das Büro für Ratsangelegenheiten soweit sie auch als Bürgeranfrage (Einwohneranfrage nach SächsGemO) formuliert ist. Diese werden entsprechend prüfen, ob und welche Informationen Ihnen auf den genannten Grundlagen mitzuteilen sind. Gegebenenfalls werden sie uns bei Rückfragen bzw. im Fall der Einwohneranfrage zur Bearbeitung einbeziehen. Der Gegenstand Ihrer Anfrage war sicherlich ursächlich für die anfängliche Weitergabe an das Liegenschaftsamt. Für die eventuell entstehende Verzögerung bitte ich um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ist die Zuordnung meiner Anfrage auf Ba…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Antrag nach dem SächsUIG/VIG: Liste Leerstehender Gebäude im Besitz der Stadt Leipzig [#191725] [Kopie] [Kopie] [#191725]
Datum
11. Juli 2020 11:20
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ist die Zuordnung meiner Anfrage auf Basis der genannten Rechtsgrundlagen zu den verschiedenen Resorts der Stadtverwaltung nicht ganz klar - nach meinem logischen Menschenverstand würde ich zumindest nicht erwarten, dass dem Veterinäramt Informationen über den Leerstand von Gebäuden der Stadt Leipzig vorliegen. Die initiale Weiterleitung durch das Stadtbüro / Referat für Kommunikation an das Liegenschaftsamt hielt ich hier bislang für plausibel, und für mich ist auch nicht wirklich erkennbar, warum das Liegenschaftsamt keine Informationen nach UIG bereitstellen könnte. Aber ich bin nunmal weder Rechts- noch Verwaltungsexperte, daher verlasse ich mich gerne auf Ihre Expertise. Wenn es Ihnen bzw. der Sache der Anfrage hilft, können Sie diese auch gerne noch ergänzend als Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig (IFS) interpretieren. In jedem Fall danke ich Ihnen für die Bearbeitung der Anfrage und freue mich auf die Bereitstellung der Informationen. Viele Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191725/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>