Liste mit allen Aktennummern aus dem Jahr 2013 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Liste mit allen Aktennummern aus dem Jahr 2013 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste mit allen …
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
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Betreff
Liste mit allen Aktennummern aus dem Jahr 2013 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR [#5990]
Datum
22. März 2014 16:18
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste mit allen Aktennummern aus dem Jahr 2013 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Ihr IFG-Antrag vom 22.03.2014 16:18 Uhr Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrem o. g. Antrag wünschten Sie…
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 22.03.2014 16:18 Uhr
Datum
25. März 2014 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrem o. g. Antrag wünschten Sie Zugang zu folgenden Informationen: Den Begriff der "Aktennummer" gibt es in der Behörde des BStU nicht. Welche Vorgänge interessieren Sie exakt? Bitte konkretisieren Sie Ihr Anliegen, damit ich entsprechende Recherchen einleiten kann. Nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) werden hierfür Kosten erhoben. Die Gebühr liegt, je nach Aufwand, zwischen 30 bis maximal 500 Euro, eine DIN A4 Kopie wird mit 10 Cent veranschlagt. Sobald mir alle Vorgänge vorliegen, kann ich den Umfang abschätzen. Ggf. könnten Sie Ihren Antrag dann zur Kostenreduzierung konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen Oliver Koch Beauftragter für das IFG Tel.: 030 / 2324 7422 Fax.: 030 / 2324 7159 Karl-Liebknecht-Str. 31 / 33 10178 Berlin