Liste mit allen Aktennummern aus dem Jahr 2013 beim Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Liste mit allen Aktennummern aus dem Jahr 2013 beim Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2014
  • Frist
    25. April 2014
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste mit…
An Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste mit allen Aktennummern aus dem Jahr 2013 beim Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#6031]
Datum
24. März 2014 21:19
An
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste mit allen Aktennummern aus dem Jahr 2013 beim Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste mit allen Aktennummern aus dem Jahr…
An Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste mit allen Aktennummern aus dem Jahr 2013 beim Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#6031]
Datum
25. April 2014 00:10
An
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste mit allen Aktennummern aus dem Jahr 2013 beim Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern" vom 24.03.2014 (#6031) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>