Liste mit lieferfähigen Waffensystemen der deutschen Rüstungsindustrie

Die etwa 60 Seiten umfassende Liste der deutschen Rüstungsindustrie mit Rüstungsgütern, die schnell auslieferungsfähig sind. Die Liste wurde dem Verteidigungsministerium kurz nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine übermittelt und liegt mittlerweile auch anderen Stellen, etwa der ukrainischen Botschaft, vor.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wird abgelehnt, weil

- die Liste als Verschlusssache eingestuft ist (§ 3 Nr. 4 IFG) und
- eine Bekanntgabe nach Ansicht des BMVgs nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben könnte (§ 3 Nr. 1 a) IFG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die etwa 60 Seite…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste mit lieferfähigen Waffensystemen der deutschen Rüstungsindustrie [#246739]
Datum
20. April 2022 21:23
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die etwa 60 Seiten umfassende Liste der deutschen Rüstungsindustrie mit Rüstungsgütern, die schnell auslieferungsfähig sind. Die Liste wurde dem Verteidigungsministerium kurz nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine übermittelt und liegt mittlerweile auch anderen Stellen, etwa der ukrainischen Botschaft, vor.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246739/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V153 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Ap…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Liste mit lieferfähigen Waffensystemen der deutschen Rüstungsindustrie [#246739]
Datum
21. April 2022 15:58
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V153 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. April 2022 (s.u.) Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 20. April 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V153 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V153 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Ap…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Liste mit lieferfähigen Waffensystemen der deutschen Rüstungsindustrie [#246739]
Datum
7. Juli 2022 11:50
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V153 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. April 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich mich für die verzögerte Anwort bei Ihnen entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage vom 20. April 2022 teile ich Ihnen mit, dass die antragsgegenständliche Liste bezüglich der Güter aus dem Bereich der Rüstungsindustrie vom BMWK erstellt wurde. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrem Antrag zuständigkeitshalber an das BMWK zu wenden, soweit Sie dies noch nicht getan haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: R I 1 - Az 39-22-17/A5/V153 Sehr << Anrede >> ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 7. J…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste mit lieferfähigen Waffensystemen der deutschen Rüstungsindustrie [#246739]
Datum
8. Juli 2022 23:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: R I 1 - Az 39-22-17/A5/V153 Sehr << Anrede >> ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 7. Juli, in dem Sie mir mitteilten, dass die Liste ursprünglich vom BMWK erstellt wurde. Entscheidend für das IFG ist jedoch nicht wo eine Information ursprünglich erstellt wurde, sondern ob die Information der angefragten Stelle vorliegt. Ich verweise auf die Erläuterungen des BfDIs zur Informationsfreiheit (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/INFO2.html) auf Seite 19. Sollten das BMVg über die angefragte Liste verfügen und diese Bestandteil der eigenen Vorgänge geworden sein, muss es meinen Antrag bearbeiten, auch wenn die Liste ursprünglich vom BMWK erstellt wurde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/246739/upload/45a3850138afd208bb05fa72414e7a3cf6617748/

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Bundesministerium der Verteidigung
Antrag auf Informationszugang nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (lFG) Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (lFG)
Datum
5. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das lFG gestützten Antrag vom 20. April 2022 (Bezug 1.). Mit Ihrem Antrag haben Sie gebeten, Ihnen „die etwa 60 Seiten umfassende Liste der deutschen Rüstungsindustrie mit Rüstungsgütern, die schnell auslieferungsfähig sind" zu übersenden. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zunächst kann auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) keine derartige Liste im Umfang von ca. 60 Seiten identifiziert werden. Zudem Ist über die Umsetzung und Inhalte von Unterstützungsmaßnahmen zwischen dem BMVg und der Ukraine Vertraulichkeit vereinbart worden. So würden Übersichten regelmäßig dem Ausschlussgrund gem. § 3 Nr. 4 lFG unterliegen. Danach ist der Anspruch auf Zugang zu Informationen u.a. dann ausgeschlossen, wenn diese von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht erfasst sind. Entsprechend wären auch Übersichten mit Informationen über die Verfügbarkeit von Rüstungsgütern aus dem Bestand deutschen Rüstungsindustrie mit Rüstungsgütern im internen Gebrauch regelmäßig als „VS — Nur für den Dienstgebrauch" oder höher eingestuft und dementsprechend nicht herausgabefähig. Der Offenlegung derartiger Informationen steht des Weiteren § 3 Nr. 1 a) lFG entgegen. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann. Dieser Ausschlussgrund schützt die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland und das diplomatische Vertrauensverhältnis zu ausländischen Staaten bzw. internationalen Organisationen. Die Bundesregierung hat ein erhebliches Interesse, die Beziehungen zu seinen Bündnispartnern und anderen Nationen durch Freigabe entsprechend vertraulicher Informationen nicht zu belasten, sondern nachhaltig zu schützen. Dazu zählen auch die Inhalte und Gegenstände vertraulicher Gespräche. Ein Informationszugang zu derartigen Informationen würde daher dem Schutz der internationalen Beziehungen zuwiderlaufen. Das Bekanntwerden der antragsgegenständlichen Informationen kann insbesondere in der derzeitig angespannten außen- und sicherheitspolitischen Lage und auch in der künftigen Entwicklung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland nachteilige Folgen haben. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass aufgrund der zuvor aufgeführten Ausschlussgründe nicht zu erörtern war, inwiefern umfangreiche Drittbeteiligungen mit betroffenen Unternehmen gem. § 8 Abs. 1 lFG wegen möglicherweise betroffener Betriebs- und Geschaftsgeheimnisse durchzuführen waren oder ob ggf. weitere Ablehnungsgründe einschlägig sein könnten. Schließlich wird im Hinblick auf die Informationsfreigabepraxis der Bundesregierung bis zum Juni 2022 auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Dr. Alexander Gauland, Rüdiger Lucassen, und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Waffenlieferungen an die Ukraine — Fragen zu den Ereignissen am 26.02.2022" vom 20. April 2022, Bundestagsdrucksache 20/1921 verwiesen. Seit dem 21. Juni 2022 finden Sie eine Übersicht über deutsche letale und nicht-letale militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine auf der Internetseite www.bundesregierung.de/lieferungen-ukraine. Die Übersicht umfasst sowohl Abgaben aus Beständen der Bundeswehr, als auch aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung finanzierte Lieferungen durch die Industrie. Daher bitte ich um Verständnis, dass eine Herausgabe derartiger amtlichen Informationen nicht möglich ist. RechtsbeheLfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium der Verteidigung, Postfach 1328, 53003 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen