Liste "Nahrungsergänzungsmittel" in maschinenlesbarer Form (BVL)

Die Liste "Nahrungsergänzungsmittel" in maschinenlesbarer Form (z.B. als CSV, XLS, XLSX Datei).

Aufbau der Datei/Liste: Je ein Eintrag/Information je Spalte.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste "…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste "Nahrungsergänzungsmittel" in maschinenlesbarer Form (BVL) [#32455]
Datum
29. Juli 2018 20:09
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste "Nahrungsergänzungsmittel" in maschinenlesbarer Form (z.B. als CSV, XLS, XLSX Datei). Aufbau der Datei/Liste: Je ein Eintrag/Information je Spalte. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 29. Juli 2018 ist bei mir am 30. Juli 2018 eingegangen. Eine Bearbei…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Ihre Anfrage: Liste "Nahrungsergänzungsmittel" in maschinenlesbarer Form (BVL) [#32455]
Datum
1. August 2018 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 29. Juli 2018 ist bei mir am 30. Juli 2018 eingegangen. Eine Bearbeitung wird schnellstmöglich erfolgen. Sobald diese abgeschlossen ist, werde ich umgehend auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Antwort BVL zur Liste Nahrungsergänzungsmittel Sehr geehrtAntragsteller/in angefügt erhalten Sie das Antwortschre…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Antwort BVL zur Liste Nahrungsergänzungsmittel
Datum
17. August 2018 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügt erhalten Sie das Antwortschreiben des BVL zu Ihrer Anfrage vom 29. Juli 2018 zur "Liste Nahrungsergänzungsmittel". Mit freundlichen Grüßen