Liste sämtlicher Objekte

Anfrage an: DB Netz AG

- eine Liste sämtlicher Objekte, die mit einer "DB Objekt ID" versehen sind

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    20. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste sämtli…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste sämtlicher Objekte [#142628]
Datum
15. Mai 2019 17:49
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste sämtlicher Objekte, die mit einer "DB Objekt ID" versehen sind
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DB Netz AG
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Empfang Ihres über FragDenStaat gesendeten Antrages nach …
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Liste sämtlicher Objekte [#142628] - Ihr UIG-Antrag vom 15.05.2019
Datum
20. Mai 2019 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Empfang Ihres über FragDenStaat gesendeten Antrages nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 15. Mai 2019. Sie baten um Zusendung einer Liste "sämtlicher Objekte, die mit einer "DB Objekt ID" versehen sind". Leider ist es uns nicht möglich, Ihren Antrag in der Postverteilung aufgrund dieser Angaben zur Bearbeitung zuzuordnen. Daher bitten wir Sie zu präzisieren, was Sie unter "Objekte" verstehen, die mit einer "DB Objekt ID" versehen sein sollen. Im Voraus vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort. Anbei sende ich Ihnen zwei Bilder eine…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste sämtlicher Objekte [#142628] - Ihr UIG-Antrag vom 15.05.2019 [#142628]
Datum
5. Juni 2019 12:06
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
img_20190604_161926.jpg
4,6 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort. Anbei sende ich Ihnen zwei Bilder einer Magnettafel, die mit einer DB-Objekt ID versehen ist. Ich hoffe, dass das Ihnen das Zuordnen in der Postverteilung möglich macht. https://imgur.com/gallery/PUr8czE Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - img_20190604_161926.jpg Anfragenr: 142628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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DB Netz AG
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.05.2019, die an uns zur Beantwortung weitergelei…
Von
DB Netz AG
Betreff
Fristgerechte Rückantwort zu: Liste sämtlicher Objekte [#142628] - Ihr UIG-Antrag vom 15.05.2019
Datum
13. Juni 2019 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.05.2019, die an uns zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Sie baten um Zusendung einer Liste sämtlicher Objekte, die mit einer "DB Objekt ID" versehen sind. Nach rechtlicher Überprüfung sehen wir leider keine Anspruchsgrundlage für Ihr Begehren: 1. Die DB Station&Service AG ist keine zur Information verpflichtete Stelle im Sinne des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). § 1 Abs. 1 IFG lautet: " Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient." 2. Bei den von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG). § 2 Abs. 3 UIG lautet: "Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über 1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; 2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken; 3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme; 4. Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts; 5. Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und 6. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 und 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette." 3. Ebenso besteht kein Anspruch aus § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG), da es sich bei den erbetenen Informationen weder um Erzeugnisse im Sinnes des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, noch um Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetz unterfallen. § 1 VIG lautet: "Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über 1.Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2.Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte)." Wir können deshalb Ihrem Begehren leider nicht stattgeben. Mit freundlichen Grüßen