Liste und Prüfungsstatus von Gebäuden und Liegenschaften zur Flüchlingsunterbringung

Eine Liste mit Adressen aller Gebäude und Liegenschaften die zur Flüchtlingsunterbringung und/oder zur Errichtung modularer Unterkünfte geprüft wurden oder werden. Mindestens jedoch aller Gebäude und Liegenschaften im öffentlichen Besitz (Bezirksvermögen, BIM, BIMA, landes- oder bundeseigene Unternehmen etc.). Sollte die Prüfung abgeschlossen sein, bitte mit Benennung des Ergebnis der Prüfung sowie Beilage aller relevanten Dokumente, die bei der Prüfung erstellt wurden. Bei negativen Ausgang der Prüfung mindestens eine Begründung des Ergebnis

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2016
  • Frist
    8. April 2016
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
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Betreff
Liste und Prüfungsstatus von Gebäuden und Liegenschaften zur Flüchlingsunterbringung [#15931]
Datum
7. März 2016 18:51
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit Adressen aller Gebäude und Liegenschaften die zur Flüchtlingsunterbringung und/oder zur Errichtung modularer Unterkünfte geprüft wurden oder werden. Mindestens jedoch aller Gebäude und Liegenschaften im öffentlichen Besitz (Bezirksvermögen, BIM, BIMA, landes- oder bundeseigene Unternehmen etc.). Sollte die Prüfung abgeschlossen sein, bitte mit Benennung des Ergebnis der Prüfung sowie Beilage aller relevanten Dokumente, die bei der Prüfung erstellt wurden. Bei negativen Ausgang der Prüfung mindestens eine Begründung des Ergebnis
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste und Prüfungsstatus von Gebäuden und…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste und Prüfungsstatus von Gebäuden und Liegenschaften zur Flüchlingsunterbringung [#15931]
Datum
8. April 2016 15:14
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste und Prüfungsstatus von Gebäuden und Liegenschaften zur Flüchlingsunterbringung" vom 07.03.2016 (#15931) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>