Liste von Gutachten Baumängel RWTH Aachen

Liste von Gutachten zu Baumängeln, Asbestbelastung und/oder Gesundheitsrisiken im Informatikzentrum der RWTH Aachen (Ahornstr. 55; Erweiterungsgebäude E1 und E2 sowie Hörsaal-Trakt; RWTH Gebäudenummern 2353 und 2356).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste von Gutachten Baumängel RWTH Aachen [#32109]
Datum
20. Juli 2018 20:49
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste von Gutachten zu Baumängeln, Asbestbelastung und/oder Gesundheitsrisiken im Informatikzentrum der RWTH Aachen (Ahornstr. 55; Erweiterungsgebäude E1 und E2 sowie Hörsaal-Trakt; RWTH Gebäudenummern 2353 und 2356).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste von Gutachten Baumängel RWTH Aachen“ vom…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
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Betreff
AW: Liste von Gutachten Baumängel RWTH Aachen [#32109]
Datum
19. September 2018 19:57
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste von Gutachten Baumängel RWTH Aachen“ vom 20.07.2018 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste von Gutachten Baumängel RWTH Aachen“ vom…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste von Gutachten Baumängel RWTH Aachen [#32109]
Datum
27. Oktober 2018 23:36
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste von Gutachten Baumängel RWTH Aachen“ vom 20.07.2018 (#32109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Sollte ich keine Antwort von Ihnen erhalten, sehe ich mich gezwungen die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung zu beten, oder sofern mehr als 3 Monate vergehen eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Aachen einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>