Liste von Pflanzenschutz Zulassungsdaten

wir hätten gerne die monatliche Liste aller zugelassenen Pflanzenschutzmittel in einem gängigen digitalen Format, ohne das wir eine Gebühr (aktuell 464,87 Euro pro Jahr) zahlen müssen:

http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/06_Datenbank/psm_ZugelPSM_Datenbank_node.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2014
  • Frist
    17. Februar 2015
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Benedikt Voigt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wir hätten gerne…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Benedikt Voigt
Betreff
Liste von Pflanzenschutz Zulassungsdaten [#5841]
Datum
27. Februar 2014 15:19
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir hätten gerne die monatliche Liste aller zugelassenen Pflanzenschutzmittel in einem gängigen digitalen Format, ohne das wir eine Gebühr (aktuell 464,87 Euro pro Jahr) zahlen müssen: http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/06_Datenbank/psm_ZugelPSM_Datenbank_node.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Benedikt Voigt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Benedikt Voigt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr geehrter Herr Voigt, mit Email vom 14. Januar 2015 baten Sie unter Berufung auf das UIG, das IFG und das VIG…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Liste von Pflanzenschutz Zulassungsdaten
Datum
23. Januar 2015 15:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voigt, mit Email vom 14. Januar 2015 baten Sie unter Berufung auf das UIG, das IFG und das VIG um die gebührenfreie Übersendung der monatlichen Liste aller zugelassenen Pflanzenschutzmittel in einem gängigen digitalen Format. Meines Erachtens stellen die Zulassungsdaten Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) dar. Damit unterliegt Ihre Anfrage dem UIG. Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (siehe dessen § 1 Abs. 3) und dem Verbraucherinformationsgesetz (siehe dessen § 2 Abs. 4) scheiden aus. § 3 Abs. 2 S. 4 UIG legt fest, dass, soweit Umweltinformationen der antragstellenden Person bereits auf andere, leicht zugängliche Art, insbesondere durch Verbreitung nach § 10, zur Verfügung stehen, die informationspflichtige Stelle die Person auf diese Art des Informationszugangs verweisen kann. Die von Ihnen angefragten Zulassungsdaten stehen jedermann im Internet in der monatlich aktualisierten Online-Datenbank des BVL zur Verfügung. Dies erfüllt aus meiner Sicht die Voraussetzungen der gerade genannten Vorschrift. Insofern ist es mir hier nach derzeitiger Einschätzung möglich, Sie bezüglich Ihres Ersuchens auf die Online-Datenbank des BVL zu verweisen. Ihr Auskunftsanspruch erscheint vor diesem Hintergrund zweifelhaft. Da es sich bei der genannten Entscheidung um eine Ermessensentscheidung handelt, ist eine Entscheidung zu Ihren Gunsten dennoch denkbar. Hierfür wäre es erforderlich, dass Sie z. B. darlegen, weshalb d er Informationszugang über die Online-Datenbank aus Ihrer Sicht unzureichend sein könnte. Ich bitte Sie, hierzu Stellung zu nehmen. Davon abgesehen bitte ich Sie auch um Mitteilung einer Postanschrift für die Übermittlung meiner abschließenden Entscheidung. Abschließend weise ich darauf hin, dass Anfragen nach dem UIG nach dessen § 12 grundsätzlich eine Kostenpflicht auslösen. Mit freundlichen Grüßen

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Benedikt Voigt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erste Beantwortung. Wir möchten gerne näher darlegen, warum d…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Benedikt Voigt
Betreff
AW: Liste von Pflanzenschutz Zulassungsdaten [#5841]
Datum
24. Januar 2015 16:18
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erste Beantwortung. Wir möchten gerne näher darlegen, warum der aktuelle Informationszugang über die Online-Datenbank aus unserer Sicht unzureichend ist. Dazu wollen wir kurz beschreiben, wofür die Daten benötigen: Wir bieten das Farm-Management-System trecker.com an, über das landwirtschaftliche Betriebe ihre Pflanzenschutz-Maßnahmen planen und dokumentieren können. Wir wollen, dass bei dieser Planung die Betriebe gleich nur die Pflanzenschutzmittel auswählen können, die aktuell zugelassen sind. Das sollte nicht nur im Sinne der Betriebe sein, sondern besonders auch im Sinne des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Neben der aktuellen Gebühr für diese Daten ist auch das aktuelle Format unpraktikabel. Die Daten werden nur im Format MS-Access 2000 zur Verfügung gestellt. Damit ist man gezwungen, ein Produkt von Microsoft zu kaufen, obwohl es mittlerweile herstellerunabhängige und akzeptierte Formate gibt. Als einfache und ähnliche Lösung sei eine CSV-Datei genannt. Die sinnvollste Lösung ist sicherlich eine JSON-API, wo ein Hersteller wie wir automatisiert monatlich die aktuellen Daten abfragen fragen kann und automatisiert in das Farm Management System einspielen kann. Auf diese Weise wird die aktuelle Liste alle landwirtschaftlichen Betrieben des Farm Management Systems zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 5841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>