Liste von Verdienstordensträgern

Anfrage an: Bundespräsidialamt

a) eine Liste der Träger von Verdienstorden inklusive Stufe des Verdienstordens und Verleihungsjahr
Gerne auch der Verweis auf ihre Homepage wo diese Daten zu finden sind.
(die Wikipedia-Seite dazu scheint nicht vollständig zu sein vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Trägern_des_Bundesverdienstkreuzes )

b) die Kriterien, welche erfüllt sein müssen damit einer Anregung auf Aberkennung eines bereits verliehenen Bundesverdienstkreuzes entsprochen wird

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung. Sollten Schriftstücke zur Verfügung gestellt werden, bitte ich ausdrücklich um barrierefreie Dokumente (keine Scans).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2016
  • Frist
    10. September 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) eine Liste de…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste von Verdienstordensträgern [#17509]
Datum
9. August 2016 21:56
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) eine Liste der Träger von Verdienstorden inklusive Stufe des Verdienstordens und Verleihungsjahr Gerne auch der Verweis auf ihre Homepage wo diese Daten zu finden sind. (die Wikipedia-Seite dazu scheint nicht vollständig zu sein vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Trägern_des_Bundesverdienstkreuzes ) b) die Kriterien, welche erfüllt sein müssen damit einer Anregung auf Aberkennung eines bereits verliehenen Bundesverdienstkreuzes entsprochen wird Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung. Sollten Schriftstücke zur Verfügung gestellt werden, bitte ich ausdrücklich um barrierefreie Dokumente (keine Scans).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespräsidialamt
Ihre Anfrage vom 9. August 2016 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um …
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 9. August 2016
Datum
17. August 2016 13:43
Status
geschwärzt
155,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüße