Liste/Auflistung der Besoldungsstufen der Bürgermeister/Hauptverwaltungsbeamten und ehrenamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg

Eine konkret Übersicht/Auflistung/Liste zu den Sachverhalten:

1. Welche Kosten enstehen konkret für die Besoldung der

- ehrenamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg

- hauptamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg

- Oberbürgermeister im Land Brandenburg

2. Wer trägt diese Kosten?

3. Wie viele Bürgermeister und welche sind konkret welcher jeweiligen Besoldungsstufe zugeordnet?

4. Des Weiteren würde ich gerne die Fragen beantwortet haben:

Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?

5. Wie viele Bürgermeister und welche wurden bisher in den Besoldungsstufen während ihrer Amtszeit hochhergruppiert, welche abgestuft?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2014
  • Frist
    6. März 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste/Auflistung der Besoldungsstufen der Bürgermeister/Hauptverwaltungsbeamten und ehrenamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg [#5616]
Datum
2. Februar 2014 16:28
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Eine konkret Übersicht/Auflistung/Liste zu den Sachverhalten: 1. Welche Kosten enstehen konkret für die Besoldung der - ehrenamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg - hauptamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg - Oberbürgermeister im Land Brandenburg 2. Wer trägt diese Kosten? 3. Wie viele Bürgermeister und welche sind konkret welcher jeweiligen Besoldungsstufe zugeordnet? 4. Des Weiteren würde ich gerne die Fragen beantwortet haben: Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...? 5. Wie viele Bürgermeister und welche wurden bisher in den Besoldungsstufen während ihrer Amtszeit hochhergruppiert, welche abgestuft?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 3.2.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige Ihnen den Eingang …
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 3.2.2014
Datum
11. Februar 2014 09:37
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer im Anhang befindlichen drei Anträge auf Akteneinsicht jeweils vom 3. Februar 2014 mit folgenden von Ihnen benannten Betreffzeilen: 1. "Disziplinarverfahren u. a. gegen Bürgermeister/Hauptverwaltungsbeamte/Amtsdirektoren/ehrenamtliche Bürgermeister/Ortsvorsteher/Landräte im Land Brandenburg in den letzten Jahren [#5617)" 2. "aktuelle vollständige Liste/Auflistung von Amtsträgern/kommunalen Hauptverwaltungsbeamten im Land Brandenburg [#5611]" 3. "Liste/Auflistung der Besoldungsstufen der Bürgermeister/Hauptverwaltungsbeamten und ehrenamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg [#5616]" Diese Anträge werden einheitlich im Referat 31 im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (MI) bearbeitet. Aus folgenden Gründen kann Ihren Anträgen nicht entsprochen werden: Zu 1. ("Disziplinarverfahren u. a. gegen Bürgermeister ...): Dieser Antrag wird in allen Punkten nach § 4 Absatz 1 Nr. 5 AIG abzulehnen sein, da durch die Gewährung von Akteneinsicht Inhalte von im MI geführten Akten offenbart würden, die das MI zur Durchführung von disziplinarrechtlichen Ermittlungsverfahren erstellt hat oder ihm aufgrund dieser Ermittlungsverfahrens zugehen. Ich erlaube mir den Hinweis, dass gegen ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher in dieser Funktion kein Disziplinarverfahren nach dem Landesdisziplinargesetz des Landes Brandenburg (LDG) eingeleitet werden kann, da der persönliche Geltungsbereich nach § 1 LDG nur für Beamte, Ruhestandsbeamte, Ehrenbeamte, nicht aber für ehrenamtlich Tätige eröffnet ist. Zu 2. ("aktuelle vollständige Liste/Auflistung von Amtsträgern/kommunalen Hauptverwaltungsbeamten ..."): Dieser Antrag wird abzulehnen sein, da diese Informationen hier nicht vorliegen und das MI nicht verpflichtet ist, diese Informationen neu zu erstellen. Das MI übt nach § 110 Absatz 2, 131 Absatz 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Kommunalaufsicht über die kreisfreien Städte und Landkreise als Gebietskörperschaften, nicht aber über die kreisangehörigen Gemeinden und Städte aus. Von der Kommunalaufsicht ist im Übrigen nicht die Aufsicht über die Personen Bürgermeister und Amtsdirektoren umfasst. Selbst wenn diese Informationen vorliegen würden, würde der Antrag nach § 6 Absatz 4 AIG abgelehnt werden, da diese Informationen von Ihnen selbst in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. Zu 3. ("Liste/Auflistung der Besoldungsstufen der Bürgermeister ...") Dieser Antrag wird abzulehnen sein, da die Informationen zu den Fragen 1, 3 und 5 hier nicht vorliegen und das MI nicht verpflichtet ist, diese Informationen neu zu erstellen. Ich erlaube mir zu Frage 1 den Hinweis, dass ehrenamtliche Bürgermeister keine Besoldung erhalten, da es sich hierbei nicht um Beamte, sondern um ehrenamtlich Tätige handelt. Diese erhalten nach § 30 Absatz 4 BbgKVerf eine Aufwandsentschädigung. Frage 2 betrifft nicht den Inhalt einer Akte einer aktenführenden Stelle, sondern eine Rechtsfrage, die ich wie folgt beantworte: Die Kosten für die Besoldung der kommunalen Wahlbeamten im Land Brandenburg trägt der jeweilige kommunale Dienstherr, also die kommunale Gebietskörperschaft. Frage 4, ob diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich sind, beantworte ich hinsichtlich der Frage 1 wie folgt: Nach § 67 Absatz 5 BbgKVerf ist die Haushaltssatzung der jeweiligen Gebietskörperschaft öffentlich bekannt zu machen. Der Stellenplan, aus der sich die Besoldungsgruppe der Hauptverwaltungsbeamten ergibt, ist Bestandteil des Haushaltsplanes, der eine Anlage zur Haushaltssatzung darstellt. Eine Verpflichtung, auch den Haushaltsplan öffentlich bekannt zu machen besteht nicht. Es besteht jedoch nach § 17 Absatz 2, Satz 2 BbgKVerf für jedermann das Recht, den Haushaltsplan innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten bei der jeweiligen Gebietskörperschaft einzusehen. Die Grundgehälter der im Stellenplan ersichtlichen Besoldungsgruppe für die Hauptverwaltungsbeamten ergeben sich aus dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz (BbgBesG), welches öffentlich zugänglich ist. Frage 4, ob diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich sind, beantworte ich hinsichtlich der Frage 3 wie folgt: Die von Ihnen erbetenen Informationen ergeben sich zum Teil aus dem Wortlaut der brandenburgischen Einstufungsverordnung (EinstVO). Der Einstufungsverordnung können Sie in § 2 u. a. entnehmen, dass sich die besoldungsrechtliche Einstufung der kommunalen Wahlbeamten nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft richtet. Die jeweilige Einstufung der Hauptverwaltungsbeamten ist in § 2 EinstVO geregelt. Die Einstufungsverordnung ist öffentlich zugänglich. Soweit Sie hinsichtlich der Ablehnung Ihres Antrages einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. In diesem Fall wird hier für einen schriftlichen Bescheid Ihre postalische Anschrift benötigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 3.2.2014 [#5616] Sehr geehrte Frau Gründel, Ich würde gerne bzw. ich bitt…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 3.2.2014 [#5616]
Datum
12. Februar 2014 18:00
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Sehr geehrte Frau Gründel, Ich würde gerne bzw. ich bitte, dass die meinerseits an Sie gerichteten und eingereichten Anfragen über das Portal fragdenstaat.de jeweils separat/einzeln und getrennt - unter einem separaten Aktenzeichen- bearbeitet werden. Die Einreichung jeweils separater Anfragen war und ist von mir beabsichtigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage "5616" [#5616] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei eine…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "5616" [#5616]
Datum
12. Februar 2014 18:38
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5616 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich würde Sie gerne um eine Stellungnahme, Bewertung bzw. Äußerung zu folgendem Sachverhalt bitten: Die Einreichung jeweils separater Anfragen war und ist von mir beabsichtigt. Ich würde gerne bzw. ich bitte, dass die meinerseits an die Behörde gerichteten und eingereichten Anfragen über das Portal fragedenstaat.de jeweils separat/einzeln und getrennt - unter einem separaten Aktenzeichen- bearbeitet werden. Die Zusammenfassung von mehreren nicht inhaltsgleichen, nicht thematisch gleichen Anfragen eines Antragsstellers an eine Behörde über die Plattform www.fragdenstaat.de erleichtert u.a. meiner Meinung nach (zu sehr)die Nutzung von Ablehnungsgründen gegen diese Anfragen – insgesamt und im Einzelfall. Die Zusammenfassung von mehreren nicht inhaltsgleichen, nicht thematisch gleichen Anfragen eines Antragsstellers an eine Behörde über die Plattform www.fragdenstaat.de ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Die Zusammenfassung von mehreren nicht inhaltsgleichen, nicht thematisch gleichen Anfragen eines Antragsstellers an eine Behörde über die Plattform www.fragdenstaat.de erschwert, die Dokumentation der Antwort auf die Anfragen und die Dokumentation der Anfragen selbst auf der Plattform www.fragdenstaat.de Dies widerspricht der Intention der Plattform www.fragdenstaat.de und der Intention der Anfragen über diese Plattform, sowie die Intentionen der einzelnen/separaten Anfragen. Bei der oder im Falle einer geplanten Zusammenfassung von mehreren nicht inhaltsgleichen, nicht thematisch gleichen Anfragen eines Antragsstellers an eine Behörde über die Plattform www.fragdenstaat.de ist meiner Meinung nach nur die Zustimmung des Antragsstellers zwingend erforderlich. Eine Zusammenfassung von mehreren nicht inhaltsgleichen, nicht thematisch gleichen Anfragen eines Antragsstellers an eine Behörde über die Plattform www.fragdenstaat.de ohne Zustimmung, ohne Einwilligung, ohne Einverständnis, ohne sonstige Konkludenz des Antragsstellers ist zumindest problematisch. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Liste/Auflistung der Besoldungsstufen der Bürgermeister/Hauptverwaltungsbeamten und ehrenamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg" [#5616]
Datum
12. Februar 2014 22:51
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5616 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich würde Sie gerne um eine Stellungnahme, Bewertung bzw. Äußerung zu folgendem Sachverhalt bitten: Die Einreichung jeweils separater Anfragen war und ist von mir beabsichtigt. Ich würde gerne bzw. ich bitte, dass die meinerseits an die Behörde gerichteten und eingereichten Anfragen über das Portal fragedenstaat.de jeweils separat/einzeln und getrennt - unter einem separaten Aktenzeichen- bearbeitet werden. Die Zusammenfassung von mehreren nicht inhaltsgleichen, nicht thematisch gleichen Anfragen eines Antragsstellers an eine Behörde über die Plattform www.fragdenstaat.de erleichtert u.a. meiner Meinung nach (zu sehr)die Nutzung von Ablehnungsgründen gegen diese Anfragen \u2013 insgesamt und im Einzelfall. Die Zusammenfassung von mehreren nicht inhaltsgleichen, nicht thematisch gleichen Anfragen eines Antragsstellers an eine Behörde über die Plattform www.fragdenstaat.de ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Die Zusammenfassung von mehreren nicht inhaltsgleichen, nicht thematisch gleichen Anfragen eines Antragsstellers an eine Behörde über die Plattform www.fragdenstaat.de erschwert, die Dokumentation der Antwort auf die Anfragen und die Dokumentation der Anfragen selbst auf der Plattform www.fragdenstaat.de Dies widerspricht der Intention der Plattform www.fragdenstaat.de und der Intention der Anfragen über diese Plattform, sowie die Intentionen der einzelnen/separaten Anfragen. Bei der oder im Falle einer geplanten Zusammenfassung von mehreren nicht inhaltsgleichen, nicht thematisch gleichen Anfragen eines Antragsstellers an eine Behörde über die Plattform www.fragdenstaat.de ist meiner Meinung nach nur die Zustimmung des Antragsstellers zwingend erforderlich. Eine Zusammenfassung von mehreren nicht inhaltsgleichen, nicht thematisch gleichen Anfragen eines Antragsstellers an eine Behörde über die Plattform www.fragdenstaat.de ohne Zustimmung, ohne Einwilligung, ohne Einverständnis, ohne sonstige Konkludenz des Antragsstellers ist zumindest problematisch. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Kommunales
AW: Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 3.2.2014 [#5616] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie ich Ihnen mit m…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 3.2.2014 [#5616]
Datum
13. Februar 2014 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie ich Ihnen mit meiner E-Mail vom 11.2.2014 erläutert hatte, benötige ich für einen schriftlichen Bescheid Ihrer Anträge Ihre postalische Anschrift. Die Bescheidung würde für jeden Antrag separat erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 3.2.2014 [#5616] Sehr geehrte Frau Gründel, vielen Dank für Ihre E-Mai…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 3.2.2014 [#5616]
Datum
13. Februar 2014 22:21
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Sehr geehrte Frau Gründel, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meine Adressdaten mitteilen Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Rückäußerung der LDA Brandenburg zu Ihrer E-Mail vom 12. Februar 2014 (#5616) Az. 002/14/104 Sehr geehrt<…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Vermittlung bei Anfrage "Liste/Auflistung der Besoldungsstufen der Bürgermeister/Hauptverwaltungsbeamten und ehrenamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg" [#5616]
Datum
18. Februar 2014 18:37
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
129,1 KB
Rückäußerung der LDA Brandenburg zu Ihrer E-Mail vom 12. Februar 2014 (#5616) Az. 002/14/104 Sehr geehrt<< Anrede >> anliegend erhalten Sie zu Ihrem Anliegen (#5616) unser Antwortschreiben von Herrn Müller. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Kommunales
WG: Ihre E-Mail vom 10.02.2014 - Liste/Übersicht der Orte, Städtnamen, Ortsnamen, die im Land Brandenburg mehrfach…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: Ihre E-Mail vom 10.02.2014 - Liste/Übersicht der Orte, Städtnamen, Ortsnamen, die im Land Brandenburg mehrfach vorkommen
Datum
5. März 2014 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer o. g. E-Mail zu folgenden Punkten: "1. Liste/Übersicht der Orte, Städtenamen, Ortsnamen, Ämter(namen), die im Land Brandenburg mehrfach vorkommen 2. Welche Aktivitäten werden seitens der Landesregierung des Landes Brandenburg bzw. des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg unternommen - um eine Verwechselung der jeweils mehrfach vorkommenden Namen zu vermeiden bzw. zu reduzieren - um Mehrfachvergaben von Namen für Orte,Städte im Land Brandenburg aktuell und zukünftig zu vermeiden 3. Gibt oder gab es (bisher/ in der Vergangenheit) Beschwerden bezüglich der Mehrfachvergaben von Namen für Orte,Städte im Land Brandenburg und der Verwechselung der jeweils mehrfach vorkommenden Namen der Städte, Orte etc..." Zu 1. teile ich Ihnen mit, dass im Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg (MI) keine Listen bzw. Übersichten existiere mit mehrfach vorkommenden Namen von Gemeinden im Land Brandenburg. Eine einfache Recherche des Referates 31 bei Wikipedia als allgemein zugängliche Quelle hat ergeben, dass im Land Brandenburg die amtlichen Gemeindenamen Mittenwalde und Golzow doppelt existieren. Ortsteile wurden in der Recherche nicht berücksichtigt, da sie kommunalverfassungsrechtlich unselbstständige Gemeindeteile sind. Die Fragen 2 und 3 werden wie folgt beantwortet: Hinsichtlich doppelter Gemeindenamen sind Beschwerden von Gemeinden hier nicht bekannt. Deshalb war es bisher auch nicht notwendig, dass die Landesregierung aktiv werden musste. Aus den genannten Gründen sind auch keine Akten im MI vorhanden. Eine Akteneinsicht ist daher nicht möglich. Für Gemeinden besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag nach § 9 Abs. 1 BbgKVerf zur Änderung des amtlichen Gemeindenamens zu stellen Mit freundlichen Grüßen