Liste/Kosten der eingesetzten Software

Anfrage an: ZITiS

Liste der eingesetzten Software und Betriebssysteme
Kosten der eingesetzten Software und Betriebssysteme
Kostenplan der IT-Infrastruktur

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2017
  • Frist
    3. Januar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der einges…
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste/Kosten der eingesetzten Software [#25504]
Datum
29. November 2017 22:39
An
ZITiS
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der eingesetzten Software und Betriebssysteme Kosten der eingesetzten Software und Betriebssysteme Kostenplan der IT-Infrastruktur
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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ZITiS München, 20. Dezember 2017 - Zentrale Stelle für…
Von
ZITiS
Betreff
20171220_Liste/Kosten der eingesetzten Software [#25504]
Datum
20. Dezember 2017 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
ZITiS München, 20. Dezember 2017 - Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich - Zamdorfer Straße 88 81677 München Betreff: Ihr Auskunftsersuchen vom 29. November 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 29. November 2017 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Zusendung einer „Liste der eingesetzten Software und Betriebssysteme, Kosten der eingesetzten Software und Betriebssysteme, Kostenplan der IT-Infrastruktur“. In der Annahme, dass Ihr Auskunftsinteresse die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) betrifft, teile ich Ihnen folgendes mit: Derzeit befindet sich die ZITiS im Aufbau, es werden keine eigene Software und Betriebssysteme im Sinne Ihrer Anfrage eingesetzt- Im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes stellt die BWI GmbH als zentraler IT-Dienstleister die IT-technische Arbeitsumgebung zur Verfügung. Einzelheiten zu vertraglichen Inhalten, dazu zählen auch die durch die BWI GmbH erhobenen Kosten, berühren das vertrauliche Vertragsverhältnis zwischen ZITiS und dem Dienstleister und sind daher nicht auskunftsfähig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Adresse lautet: ZITiS, Zamdorfer Straße 88, 81677 München. 2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: • Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> • Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen