Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Guarkernmehl (Guaran) produzierenden/handelnden in Deutschland betreffen

Anfrage an: Bundeskartellamt

- Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Guarkernmehl (Guaran) CAS Nummer 9000-30-0 produzierenden/handelden Betrieben, in Deutschland betreffen (Produzenten, Händler & Distributore)

- wenn möglich in maschinenlesbarer Form CSV, XLS, XLSX oder doc/docx

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  • Datum
    30. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Listen & Aufs…
An Bundeskartellamt Details
Von
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Betreff
Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Guarkernmehl (Guaran) produzierenden/handelnden in Deutschland betreffen [#147443]
Datum
30. Mai 2019 12:44
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Guarkernmehl (Guaran) CAS Nummer 9000-30-0 produzierenden/handelden Betrieben, in Deutschland betreffen (Produzenten, Händler & Distributore) - wenn möglich in maschinenlesbarer Form CSV, XLS, XLSX oder doc/docx
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangige…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Guarkernmehl (Guaran) produzierenden/handelnden in Deutschland betreffen [#147443]
Datum
3. Juni 2019 08:29
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangige Bearbeitung fristgebundener Verfahren kann die Beantwortung Ihrer Nachricht noch eine Weile dauern. Wir bitten Sie um Verständnis. Bitte beachten Sie auch, dass eine rechtliche Beratung durch uns weder zulässig noch möglich ist. Grundsätzlich gilt, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) grundsätzlich hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist auch nicht verpflichtet, sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen mit der Kennziffer #147443 über das Portal fragdenstaat.de mit Datum …
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Listen & Aufstellungen die den Marktanteil von Guarkernmehl (Guaran) produzierenden/handelnden in Deutschland betreffen [#147443]
Datum
5. Juni 2019 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen mit der Kennziffer #147443 über das Portal fragdenstaat.de mit Datum 30. Mai 2019, eingegangen am gleichen Tag, vom Bundeskartellamt Ihnen Listen und Aufstellungen, die den „Marktanteil von Guarkernmehl (Guaran) produzierenden/handelnden in Deutschland betreffen“, zur Verfügung zu stellen. Ihrem Antrag stützen Sie auf § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Ihrem Antrag kann das Bundeskartellamt leider nicht entsprechen. Das Bundeskartellamt verfügt nämlich nicht über die gewünschte Übersicht über die von Ihnen angefragten Marktanteile. Hinzu kommt noch, dass das Bundeskartellamt Ihnen, auch wenn es über eine solche Übersicht verfügte, diese leider nicht überlassen könnte. Diese Liste würde auf Angaben von Unternehmen, die im Rahmen unserer Verfahren Auskünfte erteilen müssen, beruhen. Sie enthielte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die wir am jeweiligen Verfahren nichtbeteiligten Personen nicht offenbaren dürfen. Dieses ist auch in den von Ihnen angeführten Gesetzen so geregelt (zum Beispiel in § 6 des IFG). Grundsätzlich wäre es denkbar, sofern diese Daten in einem konkreten Verfahren dem Bundeskartellamt bekannt geworden wären, die Einwilligung der jeweiligen Unternehmen einzeln einzuholen. Der damit verbundene Aufwand ist abstrakt nicht zu beziffern, dürfte jedoch erheblich sein und die Kosten hierfür wären durch Sie zu tragen. Eine sinnvolle und zielführende Alternative wäre die Nutzung von in Bibliotheken oder im Internet verfügbaren Informationsquellen. Aus diesen ließe sich eine ziemlich umfassende Übersicht zusammenstellen. Mit freundlichen Grüßen,