Listen der eingesetzen Lernsysteme

Eine Liste aller Schulen aus Baden-Württemberg, welche eine von Microsoft betriebene Plattform nutzen, um den digitalen Unterricht durchzuführen.
Sowie eine Liste aller Schulen, welche das vom KM gestellte LMS (Moodle & Its Learning) einsetzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste all…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Listen der eingesetzen Lernsysteme [#249498]
Datum
19. Mai 2022 12:42
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller Schulen aus Baden-Württemberg, welche eine von Microsoft betriebene Plattform nutzen, um den digitalen Unterricht durchzuführen. Sowie eine Liste aller Schulen, welche das vom KM gestellte LMS (Moodle & Its Learning) einsetzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249498/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Listen der eingesetzen Lernsysteme“ vom 19.05.…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Listen der eingesetzen Lernsysteme [#249498]
Datum
21. Juni 2022 16:40
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Listen der eingesetzen Lernsysteme“ vom 19.05.2022 (#249498) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
#249498 Listen der eingesetzten Lernsysteme Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre An…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
#249498 Listen der eingesetzten Lernsysteme
Datum
11. Juli 2022 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 19. Mai 2022. Sie begehren die folgenden Informationen: "Eine Liste aller Schulen aus Baden-Württemberg, welche eine von Microsoft betriebene Plattform nutzen, um den digitalen Unterricht durchzuführen. Sowie eine Liste aller Schulen, welche das vom KM gestellte LMS (Moodle & Its Learning) einsetzen." Eine Liste aller Schulen aus Baden-Württemberg, welche eine von Microsoft betriebene Plattform nutzen, um den digitalen Unterricht durchzuführen, liegt dem Kultusministerium nicht vor. Eine Liste aller Schulen aus Baden-Württemberg, welche das vom KM gestellte LMS Moodle nutzen, liegt dem KM nicht vor. Um Ihnen die Liste der Schulen welche itslearning nutzen zu übermitteln, müsste ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 LIFG durchgeführt werden. Da mittlerweile über 1.100 Schulen itslearning nutzen, würde dieses Verfahren einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen. Ihr Antrag wird deshalb unter Verweis auf § 9 Abs. 3 Nummer 3 LIFG abgelehnt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen