Listen & Dokumente bzgl. Lists of Chemical Substances (CSCL) & List of Existing & New Chemical Substances (ENCS) aus Japan

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Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Listen &…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Listen & Dokumente bzgl. Lists of Chemical Substances (CSCL) & List of Existing & New Chemical Substances (ENCS) aus Japan [#166468]
Datum
12. September 2019 10:37
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Listen & Dokumente bzgl. Lists of Chemical Substances (CSCL) aus Japan - Alle Listen & Dokumente bzgl. List of Existing and New Chemical Substances (ENCS) aus Japan
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 12.09.2019
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 12.09.2019
Datum
11. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 12.09.2019 [#166468] Sehr geehrteAntragsteller/in ich hab…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 12.09.2019 [#166468]
Datum
18. Oktober 2019 16:07
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihren Brief vom 12.09.2019 mit dem Geschäftszeichen 80-073-01.2019/110 10770775 erhalten. Dort beziehen Sie sich auf meine Anfrage gemäß UIG und lehnen meine Anfrage mit Bezug auf das UIG ab. Das halte ich nicht für zulässig, da ich gemäß IFG/UIG/VIG angefragt habe und Sie das IFG und VIG außen vor lassen. Daher beantworten Sie bitte meine Frage ordnungsgemäß auf Basis von IFG/VIG. Vielen Dank und Ihnen ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach VIG E-Mail vom 18.10.2019
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach VIG E-Mail vom 18.10.2019
Datum
31. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen