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Listen & Dokumente bzgl. Lists of Chemical Substances (CSCL) & List of Existing & New Chemical Substances (ENCS) aus Japan

- Alle Listen & Dokumente bzgl. Lists of Chemical Substances (CSCL) aus Japan
- Alle Listen & Dokumente bzgl. List of Existing and New Chemical Substances (ENCS) aus Japan

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. September 2019
  • Frist
    4. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Chemikalienagentur Details
Von
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Betreff
Listen & Dokumente bzgl. Lists of Chemical Substances (CSCL) & List of Existing & New Chemical Substances (ENCS) aus Japan [#166464]
Datum
12. September 2019 10:28
An
Europäische Chemikalienagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
- Alle Listen & Dokumente bzgl. Lists of Chemical Substances (CSCL) aus Japan - Alle Listen & Dokumente bzgl. List of Existing and New Chemical Substances (ENCS) aus Japan
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Chemikalienagentur
Clarification - your request for access - ATD/066/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag…
Von
Europäische Chemikalienagentur
Betreff
Clarification - your request for access - ATD/066/2019
Datum
27. September 2019 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, den wir am 18. September 2019 unter dem Aktenzeichen ATD/066/2019 registriert haben. In Ihrem Antrag suchen Sie Zugang zu Dokumenten bezüglich "alle Listen & Dokumente bzgl. Lists of Chemical Substances (CSCL) aus Japan" und "alle Listen & Dokumente bzgl. List of Existing and New Chemical Substances (ENCS) aus Japan". Wir verstehen, dass Sie sich auf Japans chemischen Listen bestehender chemischer Substanzen beziehen, das 'Chemical Substances Control Law (CSCL)' und die 'Japanese Existing and New Chemical Substances Inventory (ENCS)'. In die Zusammenhang möchten wie Sie darüber informieren, dass die obenen genannten Listen nicht von der ECHA verwaltet werden, die kein Dokument mit der Listen der von Ihnen angeforderten chemischen Substanzen enthält. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die zuständigen Japanischen Behörden zu wenden, um Zugang zu solchen Dokumenten zu erhalten. Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie nützlich sind. Wir möchten Sie gemäβ Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 bitten, näher zu beschreiben, auf welche Dokumente Sie sich mit Ihrer Suchanfrage konkret beziehen. Bitte bedenken Sie, dass gemäβ der Entscheidung des Verwaltungsrats der ECHA (MB/12/2008 final<https://echa.europa.eu/documents/10162/13604/mb_12_2008_final_implementing_rules_access_to_documents_en.pdf/8b081a88-4e70-447c-a069-13d953f47948>) die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrags erst mit Eingang der erbetenen Klarstellung beginnt. Sofern wir bis zum Freitag 4. Oktober 2019 keine entsprechende Klarstellung von Ihnen erhalten, werden wir die Bearbeitung Ihres Antrags einstellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Clarification - your request for access - ATD/066/2019 [#166464] Sehr geehrteAntragsteller/in dass die ECHA d…
An Europäische Chemikalienagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Clarification - your request for access - ATD/066/2019 [#166464]
Datum
27. September 2019 23:36
An
Europäische Chemikalienagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in dass die ECHA die Listen ENCS & CSCL nicht verwaltet ist mir bewusst. Jedoch befindet sich die ECHA im Austausch und Gesprächen mit diversen Behörden und Agenturen aus diversen Ländern bzgl. GHS allen möglichen Themen in Bezug auf Chemikalien. Daher ist es relativ wahrscheinlich, dass die ECHA mit den Listen ENCS & CSCL in Kontakt gekommen ist. Sollten daher die Listen ENCS & CSCL in irgendeiner Form vorliegen, bitte ich Sie freundlich mit diese in elektronischer Form zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Clarification - your request for access - ATD/066/2019 [#166464] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informati…
An Europäische Chemikalienagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Clarification - your request for access - ATD/066/2019 [#166464]
Datum
18. Oktober 2019 16:09
An
Europäische Chemikalienagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Listen & Dokumente bzgl. Lists of Chemical Substances (CSCL) & List of Existing & New Chemical Substances (ENCS) aus Japan“ vom 12.09.2019 (#166464) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Europäische Chemikalienagentur
Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten - ref. ATD/065/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Im Anhang find…
Von
Europäische Chemikalienagentur
Betreff
Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten - ref. ATD/065/2019
Datum
18. Oktober 2019 16:26
Status
geschwärzt
968,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Anhang finden Sie ECHAs Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der an ECHA am 11. September 2019 gesendet wurde. Wir möchten Sie gemäβ Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Entscheidung des Verwaltungsrats der ECHA (MB/12/2008 final) erklären, dass ECHA die Antwortfrist eingehalten hat. Falls Sie Probleme beim Öffnen der Anhänge haben oder diese nicht vollständig erhalten, informieren Sie uns bitte umgehend per Antwort auf diese E-Mail (cc. <<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen

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Europäische Chemikalienagentur
Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten - ref. ATD/065/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Im Anhang find…
Von
Europäische Chemikalienagentur
Betreff
Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten - ref. ATD/065/2019
Datum
18. Oktober 2019 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1004,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Anhang finden Sie ECHAs Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der an ECHA am 11. September 2019 gesendet wurde. Wir möchten Sie gemäβ Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Entscheidung des Verwaltungsrats der ECHA (MB/12/2008 final) erklären, dass ECHA die Antwortfrist eingehalten hat. Falls Sie Probleme beim Öffnen der Anhänge haben oder diese nicht vollständig erhalten, informieren Sie uns bitte umgehend per Antwort auf diese E-Mail (cc. <<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen