🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Listenhunde

Mich interressiert, wer genau mit welcher Kompetenz und nach welchen Kriterien in den Bundesländern festlegt, welche Hunde angeblich gefährlich sind und somit auf eine Liste kommen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
  • 0 Follower:innen
Julia Weckfort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mich interr…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Julia Weckfort
Betreff
Listenhunde [#159422]
Datum
22. Juli 2019 09:30
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich interressiert, wer genau mit welcher Kompetenz und nach welchen Kriterien in den Bundesländern festlegt, welche Hunde angeblich gefährlich sind und somit auf eine Liste kommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julia Weckfort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julia Weckfort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Weckfort, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Juli 2019, in der Sie um Auskunft zur Frage, &qu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Listenhunde [#159422]
Datum
24. Juli 2019 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Weckfort, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Juli 2019, in der Sie um Auskunft zur Frage, "wer genau mit welcher Kompetenz und nach welchen Kriterien in den Bundesländern festlegt, welche Hunde angeblich gefährlich sind und somit auf eine Liste kommen", nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) baten, auf das ich Ihnen gerne antworte. Leider sind die von Ihnen gewünschten Informationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass nach meiner Kenntnis die Innenministerien der Länder über die begehrten Informationen verfügen. Ich stelle Ihnen anheim, Ihren Antrag auf Zugang zu den Informationen bei diesen Stellen erneut zu stellen. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen