Liste/Überischt von Behörden,die auf die einzuhaltende Bescheidungsfrist von einem Monat nach § 6 Abs. 1 S. 7 AIG hingewiesen wurden/werden mussten

Liste/Überischt von Behörden,die auf die einzuhaltende Bescheidungsfrist von einem Monat nach § 6 Abs. 1 S. 7 AIG hingewiesen wurden/werden mussten beim Zuständigkeitsbereich der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juli 2014
  • Frist
    16. August 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste/Überischt von Behörden,die auf die einzuhaltende Bescheidungsfrist von einem Monat nach § 6 Abs. 1 S. 7 AIG hingewiesen wurden/werden mussten [#6716]
Datum
15. Juli 2014 21:52
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Liste/Überischt von Behörden,die auf die einzuhaltende Bescheidungsfrist von einem Monat nach § 6 Abs. 1 S. 7 AIG hingewiesen wurden/werden mussten beim Zuständigkeitsbereich der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Rückäußerung der LDA Brandenburg Ihre E-Mail-Anfrage vom 15. Juli 2014 Az. 002/14/605 Sehr geehrter Herr…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Liste/Überischt von Behörden,die auf die einzuhaltende Bescheidungsfrist von einem Monat nach § 6 Abs. 1 S. 7 AIG hingewiesen wurden/werden mussten [#6716]
Datum
28. Juli 2014 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Rückäußerung der LDA Brandenburg Ihre E-Mail-Anfrage vom 15. Juli 2014 Az. 002/14/605 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend übermittle ich Ihnen das Antwortschreiben unseres Referenten, Herrn Müller zu Ihrer Anfrage - siehe Anlage! Mit freundlichen Grüßen