Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
ich möchte darauf hinweisen, dass Petitionen im Ausschuss für
Rechnungsprüfung und Petitionen zumeist nicht-öffentlich sind. Im
Regelfall sind persönliche Belange der Petenten betroffen, so dass die
Anfrage auf eine Preisgabe personenbezogener Daten der Petenten
gerichtet ist. Der Landkreis müsste daher die Petenten befragen, ob sie
damit einverstanden sind, dass ihr Belang öffentlich gemacht und
weitergegeben wird. Sofern einer Petition eine Anfrage in der
Einwohnerfragestunde des Kreistages vorausging, ist eine Beantwortung
problemlos möglich, eine Beeinträchtigung personenbezogener Daten ist
nicht möglich, weil diese bereits öffentlich erörtert wurden.
Bereits dieses erforderliche Procedere macht deutlich, dass entgegen
Ihrer Auffassung die Beantwortung Ihres Anliegens keineswegs einfach,
sondern vielmehr zeitaufwendig sein wird.
Der zeitliche Aufwand wird auch dadurch eintreten, dass die angefragten
Daten nicht in einer Auflistung zusammengefasst sind, sondern eine
derartige Liste erstellt werden müsste. Die Zusammenfassung ist nur
eingeschränkt elektronisch möglich.
Da die Frage sich auf "alle bisherigen im Ausschuss ... behandelten
Petitionen" bezieht, ist ein zeitlicher Umfang von 20 Jahren betroffen.
Hierzu ist anzumerken, dass im letzten Jahrhundert eine andere EDV
verwendet wurde und dass ältere Daten mit der heutigen EDV nicht
wiederhergestellt werden können. Betroffen sind die mit "works"
hergestellten Dateien. Das bedeutet, dass die Beantwortung der Anfrage
eine persönliche Einsichtnahme in archivierte Unterlagen erfordert und
eine manuelle Bearbeitung dieser Unterlagen. Dies alles steht unter der
Prämisse, dass die angefragten Alt-Unterlagen im Kreisarchiv liegen.
Die Beantwortung der Frage wird daher mit Sicherheit gebührenpflichtig
sein, und zwar, da die Anfrage nicht an eine Landeseinrichtung, sondern
an den Landkreis gerichtet ist, nicht gemäß AIGGebO, sondern gemäß der
Allgemeinen Gebührensatzung des Landkreises. Für einfache Fälle ist ein
Gebührenrahmen von 0 bis 100 EUR vorgesehen, für die Beantwortung einer
Anfrage, die einen "umfangreichen Verwaltungsaufwand" nach sich zieht,
liegt der Gebührenrahmen bei 100 bis 500 EUR. Es ist derzeit unklar, ob
eine Archivrecherche erforderlich ist und zu einem "umfangreichen
Verwaltungsaufwand" führen wird.
Da eine Gebühr für die Akteneinsicht entstehen wird und ein
Gebührenbescheid erstellt werden muss, möchte ich Sie bitten, mir
ihre postalische Anschrift mitzuteilen, an welche Antwort und
Gebührenbescheid zugestellt werden können. Eine Übersendung des
Gebührenbescheides via E-Mail ist nicht möglich.
Hinsichtlich der Zeitdauer muss ich Ihnen mitteilen, dass in Anbetracht
der anstehenden Wahlen und der konstituierenden Sitzung des Kreistages
eine zeitnahe Erledigung nicht möglich ist.
Für den Fall, dass Sie Ihr Begehren einschränken, z. B. in zeitlicher
Hinsicht, und/oder dahingehend präzisieren, ob Sie mit einer abstrakten
Beantwortung einverstanden sind, etwa dieser Art: Petent begehrt
Schadensersatz vom Landkreis, Ausschuss verweist auf
Staatshaftungsbescheid der Verwaltung und die dort offerierte
Klagemöglichkeit.
wäre eine zeitnahe Erledigung Ihres Begehrens möglich.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und Mitteilung der erforderlichen
Daten.
Freundliche Grüße
Erika Breitenfeld
Landratsamt Potsdam-Mittelmark
Kreistagsbüro
Tel.: 033841/91249
Fax: 033841/91225
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