Liste/Übersicht aller bisherigen im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Petitionen des Kreistages des Landkreis Potsdam-Mittelmark behandelten Petitionen und deren Erledigungsart

Liste/Übersicht aller bisherigen im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Petitionen des Kreistages des Landkreis Potsdam-Mittelmark behandelten Petitionen und deren Erledigungsart

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Mai 2014
  • Frist
    11. Juni 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landkreis Potsdam-Mittelmark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste/Übersicht aller bisherigen im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Petitionen des Kreistages des Landkreis Potsdam-Mittelmark behandelten Petitionen und deren Erledigungsart [#6383]
Datum
10. Mai 2014 14:56
An
Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landkreis Potsdam-Mittelmark
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Liste/Übersicht aller bisherigen im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Petitionen des Kreistages des Landkreis Potsdam-Mittelmark behandelten Petitionen und deren Erledigungsart
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landkreis Potsdam-Mittelmark
Ihre Anfrage vom 10.05.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich möchte darauf hinweisen, dass Petitionen im…
Von
Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landkreis Potsdam-Mittelmark
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.05.2014
Datum
22. Mai 2014 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich möchte darauf hinweisen, dass Petitionen im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Petitionen zumeist nicht-öffentlich sind. Im Regelfall sind persönliche Belange der Petenten betroffen, so dass die Anfrage auf eine Preisgabe personenbezogener Daten der Petenten gerichtet ist. Der Landkreis müsste daher die Petenten befragen, ob sie damit einverstanden sind, dass ihr Belang öffentlich gemacht und weitergegeben wird. Sofern einer Petition eine Anfrage in der Einwohnerfragestunde des Kreistages vorausging, ist eine Beantwortung problemlos möglich, eine Beeinträchtigung personenbezogener Daten ist nicht möglich, weil diese bereits öffentlich erörtert wurden. Bereits dieses erforderliche Procedere macht deutlich, dass entgegen Ihrer Auffassung die Beantwortung Ihres Anliegens keineswegs einfach, sondern vielmehr zeitaufwendig sein wird. Der zeitliche Aufwand wird auch dadurch eintreten, dass die angefragten Daten nicht in einer Auflistung zusammengefasst sind, sondern eine derartige Liste erstellt werden müsste. Die Zusammenfassung ist nur eingeschränkt elektronisch möglich. Da die Frage sich auf "alle bisherigen im Ausschuss ... behandelten Petitionen" bezieht, ist ein zeitlicher Umfang von 20 Jahren betroffen. Hierzu ist anzumerken, dass im letzten Jahrhundert eine andere EDV verwendet wurde und dass ältere Daten mit der heutigen EDV nicht wiederhergestellt werden können. Betroffen sind die mit "works" hergestellten Dateien. Das bedeutet, dass die Beantwortung der Anfrage eine persönliche Einsichtnahme in archivierte Unterlagen erfordert und eine manuelle Bearbeitung dieser Unterlagen. Dies alles steht unter der Prämisse, dass die angefragten Alt-Unterlagen im Kreisarchiv liegen. Die Beantwortung der Frage wird daher mit Sicherheit gebührenpflichtig sein, und zwar, da die Anfrage nicht an eine Landeseinrichtung, sondern an den Landkreis gerichtet ist, nicht gemäß AIGGebO, sondern gemäß der Allgemeinen Gebührensatzung des Landkreises. Für einfache Fälle ist ein Gebührenrahmen von 0 bis 100 EUR vorgesehen, für die Beantwortung einer Anfrage, die einen "umfangreichen Verwaltungsaufwand" nach sich zieht, liegt der Gebührenrahmen bei 100 bis 500 EUR. Es ist derzeit unklar, ob eine Archivrecherche erforderlich ist und zu einem "umfangreichen Verwaltungsaufwand" führen wird. Da eine Gebühr für die Akteneinsicht entstehen wird und ein Gebührenbescheid erstellt werden muss, möchte ich Sie bitten, mir ihre postalische Anschrift mitzuteilen, an welche Antwort und Gebührenbescheid zugestellt werden können. Eine Übersendung des Gebührenbescheides via E-Mail ist nicht möglich. Hinsichtlich der Zeitdauer muss ich Ihnen mitteilen, dass in Anbetracht der anstehenden Wahlen und der konstituierenden Sitzung des Kreistages eine zeitnahe Erledigung nicht möglich ist. Für den Fall, dass Sie Ihr Begehren einschränken, z. B. in zeitlicher Hinsicht, und/oder dahingehend präzisieren, ob Sie mit einer abstrakten Beantwortung einverstanden sind, etwa dieser Art: Petent begehrt Schadensersatz vom Landkreis, Ausschuss verweist auf Staatshaftungsbescheid der Verwaltung und die dort offerierte Klagemöglichkeit. wäre eine zeitnahe Erledigung Ihres Begehrens möglich. Ich bitte um Empfangsbestätigung und Mitteilung der erforderlichen Daten. Freundliche Grüße Erika Breitenfeld Landratsamt Potsdam-Mittelmark Kreistagsbüro Tel.: 033841/91249 Fax: 033841/91225 <<E-Mail-Adresse>>