Liste/Übersicht aller bisherigen Projekte des Monats der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

Liste/Übersicht aller bisherigen Projekte des Monats der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. April 2014
  • Frist
    15. Mai 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste/Übersicht …
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste/Übersicht aller bisherigen Projekte des Monats der Drogenbeauftragten der Bundesregierung [#6255]
Datum
13. April 2014 14:21
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste/Übersicht aller bisherigen Projekte des Monats der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern würden wir Ihnen die Drogen und Suchtberi…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. April 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern würden wir Ihnen die Drogen und Suchtberichte vor dem Jahr 2002 zur Verfügung stellen. Leider verfügen wir aus dieser Zeit über keine pdf-Formate. Alles was wir als pdf-Format haben finden Sie hier auf unserer Homepage http://www.drogenbeauftragte.de/kontakt-und-service/publikationen.html Zu Ihrer zweiten Anfrage bezüglich einer Auflistung &quot;Projekte des Monats&quot; kann ich Ihnen leider nichts übermitteln, da wir keine Auflistung führen. Auf unserer Homepage finden Sie die der letzten Monate. http://www.drogenbeauftragte.de/drogenbeauftragte/projekt-des-monats.html Bei Rückfragen können Sie uns gern kontaktieren. Ich wünsche Ihnen und ihrer Familie ein schönes Osterfest und verbleibe mit freundlichen Grüßen