Livestreams im geplannten UrhDaG

1. Hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz für Livestreams (also Inhalte die live entstehen), entsprechende Pläne im Urheberrechts - Diensteanbieter - Gesetz – UrhDaG geplant?
2. Gibt/Gab es entsprechende Entwürfe wo Livestreams geregelt wurden im neuen UrhDaG
3. Werden das UrhDaG und der Rundfunkstaatsvertrag auf die neuen Regeln angepasst werden, sodass diese Regeln im Bereich des Livestreaming harmonisieren?

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  • Datum
    7. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hat das Bundesministerium für …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Livestreams im geplannten UrhDaG [#[geschwärzt]]
Datum
7. Oktober 2020 15:45
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz für Livestreams (also Inhalte die live entstehen), entsprechende Pläne im Urheberrechts - Diensteanbieter - Gesetz – UrhDaG geplant? 2. Gibt/Gab es entsprechende Entwürfe wo Livestreams geregelt wurden im neuen UrhDaG 3. Werden das UrhDaG und der Rundfunkstaatsvertrag auf die neuen Regeln angepasst werden, sodass diese Regeln im Bereich des Livestreaming harmonisieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
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Bundesministerium der Justiz
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
30. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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