Lizenzgebühren für verwendeten Videokompressionsstandard H.264

die Lizenzkosten der letzten fünf Jahre, die durch die Verwendung des Videokompressionsstandards H.264 angefallen sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Februar 2021
  • Frist
    30. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Lizenzkosten der letzt…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lizenzgebühren für verwendeten Videokompressionsstandard H.264 [#213796]
Datum
26. Februar 2021 14:10
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Lizenzkosten der letzten fünf Jahre, die durch die Verwendung des Videokompressionsstandards H.264 angefallen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213796/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir haben Ihre E…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Lizenzgebühren für verwendeten Videokompressionsstandard H.264 [#213796]
Datum
5. März 2021 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir haben Ihre Email vom 26. Februar erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Grundsätzlich können wir Ihnen mitteilen, dass das Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehr genau kontrolliert wird. Die Landesrundfunkanstalten müssen ihren VerwaltungsrätInnen, den Landesrechnungshöfen und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) detailliert darlegen, wofür sie die Einnahmen aus den Haushaltsbeiträgen verwenden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den MinisterpräsidentInnen der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den MinisterpräsidentInnen, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse. Der Haushaltsbeitrag wurde seit seiner Einführung vielfach juristisch überprüft. Seine Rechtmäßigkeit stellten zuletzt das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof fest. Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den HörerInnen, ZuschauerInnen und NutzerInnen möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote auf allen Plattformen liefern zu können. Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. https://www.ard.de/die-ard/#/Verwendung-des-Rundfunkbeitrags-100 Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antrags…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lizenzgebühren für verwendeten Videokompressionsstandard H.264 [#213796]
Datum
5. März 2021 18:24
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213796/