Lizenzkosten für proprietäre Software im Land Bremen

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Eine Auflistung der jährlichen direkten und indirekten (Dataport) Lizenzkosten für proprietäre Software im Land Bremen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2014
  • Frist
    2. Dezember 2014
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Dominic Spinnreker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung …
Von
Dominic Spinnreker
Betreff
Lizenzkosten für proprietäre Software im Land Bremen [#7887]
Datum
29. Oktober 2014 22:39
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der jährlichen direkten und indirekten (Dataport) Lizenzkosten für proprietäre Software im Land Bremen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Dominic Spinnreker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominic Spinnreker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominic Spinnreker
Dominic Spinnreker
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lizenzkosten für proprietäre Software im …
Von
Dominic Spinnreker
Betreff
AW: Lizenzkosten für proprietäre Software im Land Bremen [#7887]
Datum
2. Dezember 2014 10:08
An
Empfängername
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lizenzkosten für proprietäre Software im Land Bremen" vom 29.10.2014 (#7887) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wenn die Anfrage weiter konkretisiert werden soll, nehmen Sie bitte Kontakt mit mit auf. Mit freundlichen Grüßen, Dominic Spinnreker Anfragenr: 7887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominic Spinnreker << Adresse entfernt >>
Joachim, Denise (Finanzen, Q102-2)
Guten Morgen Herr Spinnreker, es tut mir leid, dass Sie noch keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten haben. Mir w…
Von
Behörde
Betreff
AW: Lizenzkosten für proprietäre Software im Land Bremen [#7887]
Datum
4. Dezember 2014 07:35
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Spinnreker, es tut mir leid, dass Sie noch keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten haben. Mir war sie leider nicht bekannt und auch im Fachreferat unseres Hauses ist Ihre Anfrage nicht eingegangen. Könnten Sie mir bitte mitteilen, an wen Sie Ihre Anfrage gesendet haben. Herzlichen Dank und viele Grüße Im Auftrag Denise Joachim Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Referat Q10 - Zentrale Dienste - Personal und Organisation Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen Tel.: +49 421 361 - 10975; Fax: +49 421 496 - 10975 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.finanzen.bremen.de Sie haben ein Recht auf Antworten! www.informationsregister.bremen.de  Denken Sie an die Umwelt - bevor Sie ausdrucken!
Dominic Spinnreker
Sehr geehrt<< Anrede >> das ist natürlich sehr ärgerlich, die verwendete Email Adresse war immer die …
Von
Dominic Spinnreker
Betreff
AW: AW: Lizenzkosten für proprietäre Software im Land Bremen [#7887]
Datum
5. Dezember 2014 12:05
An
Empfängername
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> das ist natürlich sehr ärgerlich, die verwendete Email Adresse war immer die gleiche Adresse und wurde zu keinem Zeitpunkt geändert. Die gesamte Anfrage wurde an <<E-Mail-Adresse>> versendet. Natürlich kann es sein, dass die erste Anfrage in einem Spamfilter untergegangen ist. Ich würde mich dennoch über eine antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen, Dominic Spinnreker Anfragenr: 7887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominic Spinnreker << Adresse entfernt >>

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Joachim, Denise (Finanzen, Q102-2)
Sehr geehrter Herr Spinnreker, anliegend sende ich Ihnen die Antwort des Fachreferates auf Ihre Anfrage. Bitte en…
Von
Behörde
Betreff
AW: AW: Lizenzkosten für proprietäre Software im Land Bremen [#7887]
Datum
9. Dezember 2014 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Spinnreker, anliegend sende ich Ihnen die Antwort des Fachreferates auf Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Viele Grüße Im Auftrag Denise Joachim Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Referat Q10 - Zentrale Dienste - Personal und Organisation Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen Tel.: +49 421 361 - 10975; Fax: +49 421 496 - 10975 Internet: www.finanzen.bremen.de Sehr geehrter Herr Spinnreker, wir betrachten Ihre Anfrage als Antrag gemäß des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes, und nicht, wie von Ihnen gefordert, als Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugang zu Informationen des Bundes (IFG). Im Jahre 2013 sind im IT-Controlling 1.130.299,94 EUR als Lizenzkosten bzw. Ausgaben für Software nachgewiesen. Leider ist es uns nicht möglich, eine Aufschlüsselung nach proprietärer Software vorzunehmen. Ggf. können die tatsächlich getätigten Ausgaben hiervon abweichen, sofern sie nicht korrekt im IT-Controlling erfasst wurden. Diese Auskunft ist kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen