Lizenzvereinbarungen mit Schulbuchverlagen über die Abituraufgaben in NRW
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir die mit Verlagen geschlossenen Lizenzvereinbarungen über die zentral gestellten Abiturklausuren NRW von 2007 bis 2013 (Gymnasiale Oberstufe) zu, die in diesem Interview bei Spiegel Online erwähnt werden: http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/…
Sollten die Verträge inhaltlich gleichlautend sein, reicht die Zusendung eines Vertrages.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aufgrund des medialen Interesses an der IFG-Anfrage zu den diesjährigen Abiturklausuren ist ein öffentliches Interesse an eventuell die Auskunft verhindernden Lizenzvereinbarungen gegeben. Durch die Veröffentlichung der Verträge würde der Standort NRW als wichtige Wirtschaftsregion (so LT-Drs. 13/1311, S. 13 zu § 8 IFG NRW) auch keinen Schaden nehmen. Sollten Ihnen aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Verlage die Auskunft nicht möglich sein, bitte ich um eine Zusendung mit Schwärzung der Verlagsnamen. Somit dürfte der für das Vorliegen eines solchen Geheimnisses notwendige Unternehmensbezug entfallen.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum8. April 2015
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12. Mai 2015
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