Lizenzvereinbarungen mit Schulbuchverlagen über die Abituraufgaben in NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die mit Verlagen geschlossenen Lizenzvereinbarungen über die zentral gestellten Abiturklausuren NRW von 2007 bis 2013 (Gymnasiale Oberstufe) zu, die in diesem Interview bei Spiegel Online erwähnt werden: http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/abitur-schueler-beantragt-klausur-nach-informationsfreiheitsgesetz-a-1027298.html

Sollten die Verträge inhaltlich gleichlautend sein, reicht die Zusendung eines Vertrages.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aufgrund des medialen Interesses an der IFG-Anfrage zu den diesjährigen Abiturklausuren ist ein öffentliches Interesse an eventuell die Auskunft verhindernden Lizenzvereinbarungen gegeben. Durch die Veröffentlichung der Verträge würde der Standort NRW als wichtige Wirtschaftsregion (so LT-Drs. 13/1311, S. 13 zu § 8 IFG NRW) auch keinen Schaden nehmen. Sollten Ihnen aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Verlage die Auskunft nicht möglich sein, bitte ich um eine Zusendung mit Schwärzung der Verlagsnamen. Somit dürfte der für das Vorliegen eines solchen Geheimnisses notwendige Unternehmensbezug entfallen.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die mit Ver…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lizenzvereinbarungen mit Schulbuchverlagen über die Abituraufgaben in NRW [#9160]
Datum
8. April 2015 20:11
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die mit Verlagen geschlossenen Lizenzvereinbarungen über die zentral gestellten Abiturklausuren NRW von 2007 bis 2013 (Gymnasiale Oberstufe) zu, die in diesem Interview bei Spiegel Online erwähnt werden: http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/abitur-schueler-beantragt-klausur-nach-informationsfreiheitsgesetz-a-1027298.html Sollten die Verträge inhaltlich gleichlautend sein, reicht die Zusendung eines Vertrages. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aufgrund des medialen Interesses an der IFG-Anfrage zu den diesjährigen Abiturklausuren ist ein öffentliches Interesse an eventuell die Auskunft verhindernden Lizenzvereinbarungen gegeben. Durch die Veröffentlichung der Verträge würde der Standort NRW als wichtige Wirtschaftsregion (so LT-Drs. 13/1311, S. 13 zu § 8 IFG NRW) auch keinen Schaden nehmen. Sollten Ihnen aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Verlage die Auskunft nicht möglich sein, bitte ich um eine Zusendung mit Schwärzung der Verlagsnamen. Somit dürfte der für das Vorliegen eines solchen Geheimnisses notwendige Unternehmensbezug entfallen. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
8. April 2015 20:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Lizenzvereinbarungen mit den Schulbuchverlagen über die Abituraufgaben in NRW - [521-6.08.01.01-125929] Sehr geehr…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Lizenzvereinbarungen mit den Schulbuchverlagen über die Abituraufgaben in NRW - [521-6.08.01.01-125929]
Datum
5. Mai 2015 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
291,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.04.2015. Auf Ihren Antrag hin übersende ich Ihnen die mit den Verlagen geschlossene Lizenzvereinbarung von 2013. Diese Vereinbarung ist im Wesentlichen gleichlautend mit den Vereinbarungen der vorhergehenden Jahre. Die Schwärzung der Geldbeträge erfolgt aufgrund §8 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen