LKW-Maut, hier: jährliche Betriebskosten

2005 wurde die LKW-Maut auf den Autobahnen eingeführt. Zwischenzeitlich wurden auch ausgewählte Bundesstrassen in die Mautpflicht übernommen. Das satellitengesteuerte System hat sicher Vorteile gegenüber den Systemen wie sie beispielsweise in Österreich eingesetzt sind, da hier ohne Neubau von Schilderbrücken Bereiche aufgenommen werden können.
Ich bitte um Information über die jährlichen Betriebskosten des Mautsystems und die Einnahmen des Staates aus der LKW-Maut. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir aktuelle Zahlen (möglichst aus 2015) zur Verfügung stellen könnten. Im Voraus besten Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
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Philipp Kühn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 2005 wurde die L…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Kühn
Betreff
LKW-Maut, hier: jährliche Betriebskosten [#29643]
Datum
9. Mai 2018 13:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2005 wurde die LKW-Maut auf den Autobahnen eingeführt. Zwischenzeitlich wurden auch ausgewählte Bundesstrassen in die Mautpflicht übernommen. Das satellitengesteuerte System hat sicher Vorteile gegenüber den Systemen wie sie beispielsweise in Österreich eingesetzt sind, da hier ohne Neubau von Schilderbrücken Bereiche aufgenommen werden können. Ich bitte um Information über die jährlichen Betriebskosten des Mautsystems und die Einnahmen des Staates aus der LKW-Maut. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir aktuelle Zahlen (möglichst aus 2015) zur Verfügung stellen könnten. Im Voraus besten Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Philipp Kühn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp Kühn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Kühn

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Anfrage LKW-Maut
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage LKW-Maut
Datum
1. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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1,8 MB
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1,8 MB