LNG: Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen für Notfalleinsatz-Organisationen

In Wilhelmshaven wurde bereits mit dem Bau einer Anlegestelle für einen schwimmendes LNG-Terminal begonnen.

Bitte senden Sie mir die Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen für Notfalleinsatz-Organisationen für Unfälle mit den im Bau befindlichen bzw. für die weiteren bis zu 11 geplanten LNG-Terminals zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Reinhard Dr. Knof
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Wilhelmshaven …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Reinhard Dr. Knof
Betreff
LNG: Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen für Notfalleinsatz-Organisationen [#251313]
Datum
13. Juni 2022 18:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Wilhelmshaven wurde bereits mit dem Bau einer Anlegestelle für einen schwimmendes LNG-Terminal begonnen. Bitte senden Sie mir die Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen für Notfalleinsatz-Organisationen für Unfälle mit den im Bau befindlichen bzw. für die weiteren bis zu 11 geplanten LNG-Terminals zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhard Dr. Knof Anfragenr: 251313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251313/ Postanschrift Reinhard Dr. Knof << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Dr. Knof

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
WG: Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen für Notfalleinsatz-Organisationen [#251313] Sehr geehrter Herr Dr. Knof,…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen für Notfalleinsatz-Organisationen [#251313]
Datum
15. Juni 2022 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Knof, vielen Dank für Ihren Antrag aus Einsicht in amtliche Unterlagen nach IFG/UIG vom 13. Juni 2022. Ihr Antrag richtet sich auf die Herausgabe von Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen für Notfalleinsatz-Organisationen für Unfälle mit den im Bau befindlichen bzw. geplanten LNG-Terminals in Deutschland. Gemäß § 9 IFG bzw. § 3 Absatz 2 UIG lehne ich Ihren Antrag ab, da entsprechende Informationen frei zugänglich im Internet abgerufen werden können, beispielsweise sämtliche Bundesgesetze unter https://www.gesetze-im-internet.de/. Für die landesrechtlichen Regelungen und Bestimmungen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Landesbehörden. Mit freundlichen Grüßen