Lob und Beschwerde-Statistik der Bundespolizei

Lob und Beschwerde-Statistik der Bundespolizei

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2014
  • Frist
    29. April 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lob und Beschwer…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Lob und Beschwerde-Statistik der Bundespolizei [#6078]
Datum
28. März 2014 00:21
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lob und Beschwerde-Statistik der Bundespolizei
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lob und Beschwerde-Statistik der Bundespo…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lob und Beschwerde-Statistik der Bundespolizei [#6078]
Datum
29. April 2014 17:47
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lob und Beschwerde-Statistik der Bundespolizei" vom 28.03.2014 (#6078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundespolizeipräsidium
Bundespolizeipräsidium Potsdam Stabsstelle Presse-/Öffentlichkeitsarbeit Az.: 210202-2014-4-112 Sehr geehrter Her…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: Lob und Beschwerde-Statistik der Bundespolizei [#6078]
Datum
30. April 2014 09:01
Status
Warte auf Antwort
Bundespolizeipräsidium Potsdam Stabsstelle Presse-/Öffentlichkeitsarbeit Az.: 210202-2014-4-112 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung übergeben. Trotz intensiver Nachsuche konnte kein Posteingang ab dem 28. März 2014 mit der von Ihnen gewünschten Information ermittelt werden. Ich bitte Sie, mir Ihre E-Mail nochmals zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen