Sehr geehrter Herr Vogl,
mit E-Mail vom 17. November 2020 haben Sie sich über die Plattform "FragDenStaat" an den Deutschen Bundestag gewandt und sich nach dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens in Sachen Lobbyregister sowie nach der Zahl der in Berlin für die pharmazeutische Industrie tätigen Lobbyisten erkundigt. Ferner bitten Sie um Informationen zum Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention und zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Unabhängig von der Frage, ob insoweit ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsrecht besteht, kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:
Der von Ihnen angesprochene von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz) auf BT-Drucksache 19/22179 wurde nach seiner ersten Beratung im Plenum des Bundestages am 11. September 2020 zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres und Heimat, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie den Ausschuss Digitale Agenda überwiesen. Am 1. Oktober 2020 hat der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eine öffentliche Anhörung zu dem genannten Gesetzentwurf sowie zu weiteren Vorlagen zu dieser Thematik durchgeführt. Das Protokoll der öffentlichen Anhörung und die von den Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen können Sie abrufen unter
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a01_go/oeffentliche_anhoerungen/793946-793946. Den Zeitplan für die weitere Beratung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen bestimmen die Fraktionen. Bei entsprechenden Fragen empfehle ich Ihnen, sich direkt an die Fraktionen zu wenden. Die Kontaktadressen der einzelnen Fraktionen sind aufgelistet unter
https://www.bundestag.de/parlament/fraktionen.
Über die Zahl der in Berlin für die pharmazeutische Industrie tätigen Lobbyisten liegen hier keine Erkenntnisse vor. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang jedoch auf die vom Präsidenten des Bundestages gemäß Beschluss des Bundestages vom 21. September 1972 geführte sogenannte Lobbyliste. Es handelt sich dabei um eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können. Da bislang keine gesetzliche Pflicht zur Registrierung besteht, können in die Lobbyliste nur diejenigen Verbände aufgenommen werden, die eine Registrierung von sich aus beantragen. Die amtliche Fassung der Lobbyliste wird im Bundesanzeiger in elektronischer Form veröffentlicht. Die amtliche Fassung sowie eine ständig aktualisierte Fassung können zudem im Internetangebot des Bundestages unter
http://bundestag.de/parlament/lobbyliste abgerufen werden.
Zu Ihrer Frage nach den Stellungnahmen von Interessensvertretern zu bestimmten Gesetzen weise ich ebenfalls auf die in den Ausschüssen des Bundestages durchgeführten öffentlichen Anhörungen hin (§ 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages), bei denen Sachverständige, Interessenvertreter und andere Auskunftspersonen zu einem Gesetzgebungsvorhaben angehört werden. Die Stellungnahmen dieser Auskunftspersonen können auf den Internetauftritten der verschiedenen Ausschüsse heruntergeladen werden. Die Stellungnahmen zu den beiden von Ihnen angesprochenen Gesetzen finden Sie daher auf dem Internetauftritt des Gesundheitsausschusses, zum Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention unter
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/796182-796182, zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite unter
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/803668-803668.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 11. Dezember 2020.
Mit freundlichen Grüßen