Logo ZITiS

Anfrage an: ZITiS

1. alle Logodesignentwürfe, Ideen bzw. alternativen und verworfener Logos und Entwürfe
2. Auftragsbeschreibungen oder Designbeschreibungen zum Entwurf des Logos
3. weiterführende Designdokumente, Beschreibungen, vorherige Beschreibungen des Abschnitts „Wofür steht das Logo von ZITiS?” und des aktuellen oder alternativer Logos
4. ein Design bzw. „Corporate Identity” Dokument
5. eine aufgeschlüsselte Kostenübersicht für die Erstellung des Logos
6. eine Übersicht von Verträgen mit Dritten, den beteiligten Unternehmen und deren Kosten zur Erstellung des Logos (z.B. Beratungsdienstleistungen, Design-Agenturen etc.)

Ich beziehe mich auf Ihr Logo, wie beschrieben auf https://www.zitis.bund.de/DE/Service/FAQ/faq_node.html unter „Wofür steht das Logo von ZITiS?”.

Ergebnis der Anfrage

Kosten des Logos: 7889,70 €
Beschaffungsunterlagen (beigelegt beim Beschaffungsamt des BMI), Mail vom Präsidenten zur Logoauswahl erhalten und ZiTIS Styleguide erhalten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. alle Logodesigne…
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Logo ZITiS [#185943]
Datum
4. Mai 2020 11:17
An
ZITiS
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. alle Logodesignentwürfe, Ideen bzw. alternativen und verworfener Logos und Entwürfe 2. Auftragsbeschreibungen oder Designbeschreibungen zum Entwurf des Logos 3. weiterführende Designdokumente, Beschreibungen, vorherige Beschreibungen des Abschnitts „Wofür steht das Logo von ZITiS?” und des aktuellen oder alternativer Logos 4. ein Design bzw. „Corporate Identity” Dokument 5. eine aufgeschlüsselte Kostenübersicht für die Erstellung des Logos 6. eine Übersicht von Verträgen mit Dritten, den beteiligten Unternehmen und deren Kosten zur Erstellung des Logos (z.B. Beratungsdienstleistungen, Design-Agenturen etc.) Ich beziehe mich auf Ihr Logo, wie beschrieben auf https://www.zitis.bund.de/DE/Service/FAQ/faq_node.html unter „Wofür steht das Logo von ZITiS?”.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Auskunftsbegehren vom 04.05.2020 ist hier eingegangen und wird in unserem Justiz…
Von
ZITiS
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Logo ZITiS [#185943]
Datum
27. Mai 2020 18:36
Status
Warte auf Antwort
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177 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Auskunftsbegehren vom 04.05.2020 ist hier eingegangen und wird in unserem Justiziariat bearbeitet. Für die Übersendung einer Antwort bitte ich noch um Mitteilung Ihrer Postanschrift an das Absenderpostfach. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in meinem Antrag habe ich Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG gebeten…
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Logo ZITiS [#185943]
Datum
27. Mai 2020 21:11
An
ZITiS
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meinem Antrag habe ich Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG gebeten. Dies beinhaltet auch einen elektronischen Bescheid. Zu den Voraussetzungen zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des IFG, siehe die Anweisung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herr Prof. Ulrich Kelber, gegenüber dem BMI: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/AccessforoneAccessforall/2020/2020-Bescheid-BMI-Anweisung.pdf Sie haben keinerlei Gründe genannt, die eine Postadresse für die Bearbeitung des Antrags notwendig erscheinen lassen würden. Bitte bearbeiten Sie den Antrag mit der vorhandenen E-Mail-Adresse weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr Antrag vom 4. Mai 2020 wird derzeit geprüft. Diesbezüglich besteht in tatsächl…
Von
ZITiS
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Logo ZITiS [#185943]
Datum
4. Juni 2020 09:54
Status
Warte auf Antwort
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177 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in ihr Antrag vom 4. Mai 2020 wird derzeit geprüft. Diesbezüglich besteht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht noch Klärungsbedarf. Eine abschließende Antwort können wir Ihnen aufgrund des zu prüfenden Umfangs voraussichtlich frühestens in zwei bis drei Wochen zukommen lassen. Vorsorglich weisen wir - zur Vermeidung weiterer Verzögerung - darauf hin, dass die von Ihnen gewünschten Informationen, vorbehaltlich ihres Vorhandenseins und des Entgegenstehens öffentlicher Belange, nicht ohne weiteren Verwaltungsaufwand abrufbar sind. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die Auskunft nur kostenpflichtig erteilt werden kann. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem entstandenen Bearbeitungsaufwand und beträgt höchstens 500 Euro (siehe Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFGGebV). Der tatsächlich erhobene Betrag würde jedoch deutlich darunterliegen. Sollten Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten wollen, teilen Sie uns dies bitte mit. Zur Übersendung von Auskunft und Kostennote ist es für diesen Fall notwendig, dass Sie Ihre Postanschrift übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich halte an meinen Antrag fest. Sie finden meine Postadresse am unteren Teil der E…
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Logo ZITiS [#185943]
Datum
4. Juni 2020 20:20
An
ZITiS
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich halte an meinen Antrag fest. Sie finden meine Postadresse am unteren Teil der E-Mail angehängt. Dennoch möchte ich Sie weiterhin darauf hinweisen, dass ich nach § 1 Abs. 2 S. 2 IFG i.V.m. § 7 Abs. 3 S. 1 IFG sowie aus Gründen des Umweltschutzes den digitalen Versand via E-Mail erwünsche. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich behalte mir in diesem Fall eine Anpassung des Antrags vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Logo ZITiS“ vom 04.05.2020 (#185943) wurde von I…
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Logo ZITiS [#185943]
Datum
10. Juli 2020 13:58
An
ZITiS
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Logo ZITiS“ vom 04.05.2020 (#185943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich habe immer noch keine Kosteneinschätzung erhalten, auch wenn ich weiterhin davon ausgehe, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt. Einen alleinigen Hinweis, dass Gebühren anfallen könnten, halte ich nicht für ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943/
Auskunftsbegehen[sic!], Ihre Anfrage vom 04. Mai 2020 (eigene Zusammenfassung) Bescheid über Antragsablehnung förm…
Von
ZITiS
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsbegehen[sic!], Ihre Anfrage vom 04. Mai 2020
Datum
21. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
737,1 KB
(eigene Zusammenfassung) Bescheid über Antragsablehnung förmlich zugestellt, eingegangen 23.07.2020 AZ: 22020403 Punkte 1-3: Entwürfe und Notizen, nicht anfragbar angeblich Ausnahme: "Styleguide". Zu diesem und Punkt 4: Ablehnung wegen „Schutz geistigem Eigentums” nach § 6 IFG Punkte 5-6: Abgelehnt wegen Geschäftsgeheimnisse nach § 6 IFG
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Logo ZITiS“ wegen Ablehnung [#185943] [#185943]
Datum
2. August 2020 17:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185943/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage abgelehnt wurde. In der E-Mail vom 04. Mai 2020 beantragte ich auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UlG) und des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenenen Verbraucherinformation die Zusendung von Informationen über das Logo von ZiTIS. Mit dem Brief vom 10. Juli 2020 (Az. 22020403; „Auskunftsbegehen[sic], Ihre Anfrage vom 04. Mai 2020”), bei mir eingegangen am 23. Juli 2020, lehnten diese den Antrag ab. Der genaue Wortlaut soll hierbei nicht erneut wiederholt werden, da ich diesen angehängt habe. Ich den Fall anders. Bzgl der Notizen und Entwürfe ist das Erstellen und der Entwurf doch meiner Meinung nach ein Vorgang ist, so sind ebendiese Entwürfe auch „Bestandteil eines Vorgangs” geworden. Außerdem sind bspw. Auftragsbeschreibungen und Designbeschreibungen (Anfragepunkt 2) eindeutig keine Entwürfe und Notizen. Hier könnte bspw. eine Ausschreibung (sofern eine erfolgte) zugesandt werden. Auch den Punkt des Urheberrechts halte ich nicht für gerechtfertigt. Bspw. klärte das VG Magdeburg, 23.01.2018 - 6 A 343/16 MD, dass Urheberrechte der Akteneinsicht nicht entgegenstehen dürfen. Und bzgl. der Geschäftsgeheimnnisse störte sich auch keine andere Behörde bisher, mir eine Kostenübersicht für etwas herauszugeben. Allgemein halte ich auch den Verzicht auf eine Drittbeteiligung nicht für zulässig. Gemäß § 8 IFG hätte die Behörde dieses durchführen müssen, evt. nach Nachfrage an mich. Dies ist ebenso nicht geschehen. Mir ist bewusst, dass die Anrufung des BfDi keine Fristen hemmt. Dennoch würde ich mich über eine Stellungnahme von Ihnen in diesem Fall freuen. Da ich plane einen Widerspruch einzulegen, bitte ich Sie um Antwort bis spätestens 20. August 2020. Falls dies nicht möglich sein sollte, bitte ich dennoch um Bearbeitung, da ich auch eine spätere Stellungnahme begrüßen würde. (In diesem Fall können Sie eine Kopie meines Widerspruchs über den obig mitgeschickten Link online einsehen.) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185943.pdf - 2020-05-27_1-image001.png - 2020-05-27_1-image003.png - 2020-06-04_1-image001.png - 2020-06-04_1-image002.png - 2020-07-21_1-zitis_logo_bescheid.pdf Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943/
<< Anfragesteller:in >>
Betreff: Auskunftsbegehren, Meine Informationsfreiheitsanfrage vom 04. Mai 2020 (Logo ZITiS [#185943]), Hier: Widerspruch gegen den Bescheid vom 21. Juli 2020
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Betreff: Auskunftsbegehren, Meine Informationsfreiheitsanfrage vom 04. Mai 2020 (Logo ZITiS [#185943]), Hier: Widerspruch gegen den Bescheid vom 21. Juli 2020
Datum
20. August 2020
An
ZITiS
Status
<< Anfragesteller:in >>
Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTIS) bzgl. IFG-…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTIS) bzgl. IFG-Anfrage [#185943]
Datum
22. August 2020 14:13
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
185943.pdf
80,9 KB
2020-07-21_1-zitis_logo_bescheid.pdf
69,4 KB
2020-08-20_1-ifg-widerspruch-bescheid-zitis-logo.pdf
64,4 KB
2020-05-27_1-image001.png
4,1 KB
2020-05-27_1-image003.png
177 Bytes
2020-06-04_1-image001.png
4,1 KB
2020-06-04_1-image002.png
177 Bytes


Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTIS) Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe bei Ihnen, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, als zuständige Aufsichtsbehörde, gemäß dem Petitionsrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS). Die Beschwerde bezieht sich auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Logo ZITiS [#185943]” vom 04. Mai 2020, welche bei der Behörde unter dem Aktenzeichen 22020403 geführt wird. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage abgelehnt wurde. In der E-Mail vom 04. Mai 2020 beantragte ich auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UlG) und des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenenen Verbraucherinformation die Zusendung von Informationen über das Logo von ZiTIS. Der genaue Wortlaut soll hierbei nicht erneut wiederholt werden, da ich diesen angehängt habe. Mit dem Brief vom 10. Juli 2020 (Az. 22020403; „Auskunftsbegehen[sic], Ihre Anfrage vom 04. Mai 2020”), bei mir eingegangen am 23. Juli 2020, lehnte diese den Antrag ab mit Bezug auf die angebliche Nicht-Anfragbarkeit von Entwürfe und Notizen, den „Schutz geistigem Eigentums” nach § 6 IFG sowie die Ausnahme von Geschäftsgeheimnisse nach § 6 IFG, vollständig ab. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185943/ Bzgl. der Notizen und Entwürfe ist das Erstellen und der Entwurf meiner Meinung nach ein Vorgang und so sind ebendiese Entwürfe auch „Bestandteil eines Vorgangs” geworden. Außerdem sind bspw. Auftragsbeschreibungen und Designbeschreibungen (Anfragepunkt 2) eindeutig keine Entwürfe und Notizen und somit nach dem IFG auskunftspflichtig. Hier könnte bspw. eine Ausschreibung (sofern eine erfolgte) zugesandt werden. Auch den Punkt des Urheberrechts halte ich nicht für gerechtfertigt. Bspw. klärte das VG Magdeburg, 23.01.2018 - 6 A 343/16 MD, dass Urheberrechte der Akteneinsicht nicht entgegenstehen dürfen. Und bzgl. der Geschäftsgeheimnnisse störte sich auch keine andere Behörde, auch das Innenministerium, bisher, mir eine einfache Kostenübersicht für etwas derart einfaches herauszugeben. Allgemein halte ich auch den Verzicht auf eine Drittbeteiligung nicht für zulässig. Gemäß § 8 IFG hätte die Behörde dieses durchführen müssen, evt. nach Nachfrage an mich. Dies ist ebenso nicht geschehen. Für meine weitere Argumentation verweise ich auf meinen Widerspruch vom 20.08.2020. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 2020-08-20_1-ifg-widerspruch-bescheid-zitis-logo.pdf - 2020-07-21_1-zitis_logo_bescheid.pdf - 2020-06-04_1-image002.png - 2020-06-04_1-image001.png - 2020-05-27_1-image003.png - 2020-05-27_1-image001.png - 185943.pdf Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte am 2. August 2020 eine Vermittlungsanfrage an den BfDI gestellt jedoch kei…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Logo ZITiS“ wegen Ablehnung [#185943] [#185943]
Datum
25. August 2020 13:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte am 2. August 2020 eine Vermittlungsanfrage an den BfDI gestellt jedoch keine Eingangsbestätigung, wie in einigen anderen Fällen, erhalten. Kann ich davon ausgehen, dass meine Vermittlungsanfrage zur IFG-Anfrage Nummer 185943 eingegangen ist und bearbeitet wird? Werden vom BfDI keine Eingangsbestätigungen mehr versandt, oder ist hier ein Fehler passiert? Falls nötig, hier noch einmal der Link zur Online-Korrespondenz: https://fragdenstaat.de/a/185943/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185943.pdf - 2020-05-27_1-image001.png - 2020-05-27_1-image003.png - 2020-06-04_1-image001.png - 2020-06-04_1-image002.png - 2020-07-21_1-zitis_logo_bescheid.pdf - 2020-08-20_1-ifg-widerspruch-bescheid-zitis-logo.pdf - 2020-08-22_1-185943.pdf - 2020-08-22_1-2020-05-27_1-image001.png - 2020-08-22_1-2020-05-27_1-image003.png - 2020-08-22_1-2020-06-04_1-image001.png - 2020-08-22_1-2020-06-04_1-image002.png - 2020-08-22_1-2020-07-21_1-zitis_logo_bescheid.pdf - 2020-08-22_1-2020-08-20_1-ifg-widerspruch-bescheid-zitis-logo.pdf Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-725/002 II#0546 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Logo ZITiS“ wegen Ablehnung [#185943] # 25-725/002 II#0546
Datum
26. August 2020 09:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
650,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-725/002 II#0546 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/datenschutz Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte am 22. August 2020 eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Zentrale Stelle …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Logo ZITiS“ wegen Ablehnung [#185943] # 25-725/002 II#0546 [#185943]
Datum
23. September 2020 13:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte am 22. August 2020 eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTIS) an Sie gestellt. Seitdem ist bereits ein Monat vergangen und ich habe keine Rückmeldung, weder in Form einer Eingangsbestätigung noch anderen Information vom BMI erhalten. Ich bitte Sie, mich über den aktuellen Stand der Beschwerde zu informieren und mir zumindest eine Eingangsbestätigung zuzuschicken. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 22020403 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe am 20. August 2020 Widerspruch per Post gegen Ihren …
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid vom 21. Juli 2020 bzgl. IFG-Anfrage zu „Logo ZITiS” [#185943]
Datum
24. September 2020 11:57
An
ZITiS
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 22020403 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe am 20. August 2020 Widerspruch per Post gegen Ihren Bescheid vom 21. Juli 2020 eingelegt, mit dem Sie meine Informationsfreiheitsanfrage vom 04. Mai 2020 abgelehnt hatten. Ich habe seitdem keine Rückmeldung erhalten. Ich möchte Sie bitten, mich über den aktuellen Stand des Widerspruchs zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943/
Az. RF/22020403 Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. September 2020. Ihr Widers…
Von
ZITiS
Betreff
WG: Widerspruch gegen den Bescheid vom 21. Juli 2020 bzgl. IFG-Anfrage zu „Logo ZITiS” [#185943]
Datum
29. September 2020 14:26
Status
Warte auf Antwort
Az. RF/22020403 Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. September 2020. Ihr Widerspruch zum Vorgang RF/22020403 hat die ZITiS erreicht und befindet sich in Bearbeitung bei unserem Justiziariat. Sie erhalten schnellstmöglich Antwort auf Ihren Widerspruch. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 25-725/002 II#0546 Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte am 2. August 2020 eine Vermittlungsanfrage bzgl. …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Logo ZITiS“ wegen Ablehnung [#185943] # 25-725/002 II#0546 [#185943]
Datum
3. Oktober 2020 17:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 25-725/002 II#0546 Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte am 2. August 2020 eine Vermittlungsanfrage bzgl. der IFG-Anfrage „Logo ZITiS“ vom 04.05.2020 (#185943) an den BfDI gestellt. Am 26. August 2020 bestätigten Sie den Eingang unter dem Az. 25-725/002 II#0546. Ich möchte Sie bitten, mich über den aktuellen Stand der Bearbeitung zu informieren. Falls es Ihnen hilfreich erscheint, so können Sie auch Bezug auf meinen Widerspruch oder meine – bisher unbeantwortete – Fachaufsichtsbeschwerde an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 22. August 2020 nehmen. Falls Sie dazu das BMI kontaktieren möchten, so dürfen Sie meinen Namen ggü. dieser Behörde ebenfalls nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/002 II#0546 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Logo ZITiS“ wegen Ablehnung [#185943] # 25-725/002 II#0546 [#185943]
Datum
8. Oktober 2020 16:34
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/002 II#0546 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Oktober 2020. Bezüglich Ihres Vermittlungsersuchens habe ich die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich um Stellungnahme gebeten. Von dort wurde mir eine Beantwortung für November 2020 avisiert. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTIS) bzgl. IFG-…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTIS) bzgl. IFG-Anfrage [#185943]
Datum
8. Oktober 2020 20:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte am 22. August 2020 eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTIS) bzgl. einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Titel: „Logo ZITiS“, Nummer #185943) an Sie gestellt. Auch nach einer Erinnerung am 23. September 2020 habe keine Rückmeldung, weder in Form einer Eingangsbestätigung noch anderen Information vom BMI erhalten. Seitdem Beschwerdeeingang sind mehr als zwei Monate vergangen. Ich bitte Sie, mich über den aktuellen Stand der Beschwerde zu informieren und mir zumindest eine Eingangsbestätigung zuzuschicken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
BMI, Referat CI 6 CI6-50014/15#12 Cybersicherheit, ZITiS Fachaufsichtsbeschwerde zu IFG-Antrag Sehr geehrteAntr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen die ZITiS bzgl. IFG-Anfrage Logo ZITiS [#185943]
Datum
9. Oktober 2020 12:40
Status
Warte auf Antwort
BMI, Referat CI 6 CI6-50014/15#12 Cybersicherheit, ZITiS Fachaufsichtsbeschwerde zu IFG-Antrag Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf ihre Nachfrage vom 8. August 2020 bestätige ich Ihnen sehr gerne den Eingang ihres Schreibens vom 22. August 2020, mit dem Sie zu dem Bescheid der Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) vom 21. Juli 2020 zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 04. Mai 2020 bei dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Fachaufsichtsbeschwerde erheben. Hinsichtlich des aktuellen Stands der Beschwerde kann ich Ihnen mitteilen, dass sich diese derzeit noch in Bearbeitung befindet. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung noch weitere Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
Informationsfreiheit (IFG) Per förmlicher Zustellung (Einschreiben mit Rückschein) Am 06.11.2020 11:10 Uhr zugeste…
Von
ZITiS
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit (IFG)
Datum
4. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Per förmlicher Zustellung (Einschreiben mit Rückschein) Am 06.11.2020 11:10 Uhr zugestellt
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: RF/22020403 #3 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zustellung der Dokumente mittels Br…
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit (IFG); Logo ZITiS [#185943]
Datum
8. November 2020 18:37
An
ZITiS
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: RF/22020403 #3 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zustellung der Dokumente mittels Briefpost vom 04. November 2020. Leider zeigte sich hierbei noch ein Problem. So hatte ich explizit nach dem IFG (vgl. § 1 Abs. 2 S. 2 IFG und § 7 Abs. 3 S. 1 IFG) eine elektronische Antwort angefordert. Stattdessen sendeten Sie bspw. den 15-seitige Styleguide ausgedruckt per Post zu. Man beachte, dass nach § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG meine verlangte Art des Informationszugangs „nur aus wichtigem Grund [wie einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand] auf andere Art gewährt werden” darf. Im Gegensatz hierzu war meine gewünschte Art das Mittel eines geringeren Verwaltungsaufwandes und durch Ihre Entscheidung haben Sie einen größeren Verwaltungaufwand sowie unnötige Druckkosten verursacht, wodurch zudem die Umwelt belastet wird. Auch ist das Durchlesen und potentielles Einscannen zur Schaffung der elektronischen Form meinerseits ein unnötiger Mehraufwand, der durch elektronische Zusendung vermieden werden könnte. Gleichzeitig ist die Barrierefreiheit nicht sichergestellt, da ein korrekt erstelltes digitales Dokument bspw. sehr viel barrierefreier ist und mittels Bildschirmvorlesewerkzeugen („Screenreadern”) vorgelesen werden kann. Auch nach den gesetzlichen Vorschriften wie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), insbesondere § 3 Abs. 1 BITV 2.0 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Ziff. 3 BITV 2.0, sind Sie eigentlich dazu verpflichtet insbesondere elektronische Verwaltungsabläufe, barrierefrei zu gestalten. Ich bitte somit nach § 1 Abs. 2 S. 2 IFG i.V.m. § 7 Abs. 3 S. 1 IFG sowie nach § 8 EGovG erneut um Zustellung zumindest des ZiTIS Styleguides in elektronischer Form. Insbesondere bitte ich um Zusendung einer barrierefreien Form, bspw. als PDF, sofern der Text in dieser selektierbar und durchsuchbar ist, vgl. § 3 Abs. 1 BITV 2.0 i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziff. 3 BITV 2.0. Sollte die Datei zu groß für eine E-Mail sein, so können Sie gerne den Link am Ende der Mail zum Hochladen der Datei verwenden. Ferner bitte ich darum, auch für zukünftige Anfragen diese teils gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185943/

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Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 8. November 2020 bitten Sie um elektronische Übersendung des Ihnen be…
Von
ZITiS
Betreff
AW: Informationsfreiheit (IFG); Logo ZITiS [#185943]
Datum
3. Dezember 2020 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 8. November 2020 bitten Sie um elektronische Übersendung des Ihnen bereits am 04. November 2020 im Rahmen eines IFG-Auskunftsverlangens postalisch zugestellten ZITiS-Styleguides. Gerne stellen wir Ihnen das erfragte Dokument hiermit zusätzlich elektronisch zur Verfügung (s. Anhang zu dieser E-Mail). Mit freundlichen Grüßen