Lohnsteuerbescheid der Stadt Hettstedt aus dem Jahr 2016

Beim Steuerberater wurde mir gestern bekannt gegeben, dass die Stadt Hettstedt einen Steuerbescheid an das Finanzamt abgegeben hat, obwohl ich mich seit dem 01.09.2014 in Pension befinde. Hierzu wurde die Steuerklasse 6 angewendet (was meiner Meinung nach kein Zufall sein kann). Von diesem Vorgang habe ich auch gestern erst Kenntnis erhalten. Dabei wurde die Zeit von 01.01. bis 30.09.angegeben und beläuft sich auf einen Bruttoarbeitslohn von 29189,96 €
In dem Jahr 2015 war so ein Bescheid nicht erstellt worden.
Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, wie ich mich verhalten soll.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    7. Juni 2017
  • Frist
    11. Juli 2017
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: B…
An Mansfeld Südharz - Amt für Recht und Kommunalaufsicht Details
Von
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Betreff
Lohnsteuerbescheid der Stadt Hettstedt aus dem Jahr 2016 [#21745]
Datum
7. Juni 2017 09:52
An
Mansfeld Südharz - Amt für Recht und Kommunalaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim Steuerberater wurde mir gestern bekannt gegeben, dass die Stadt Hettstedt einen Steuerbescheid an das Finanzamt abgegeben hat, obwohl ich mich seit dem 01.09.2014 in Pension befinde. Hierzu wurde die Steuerklasse 6 angewendet (was meiner Meinung nach kein Zufall sein kann). Von diesem Vorgang habe ich auch gestern erst Kenntnis erhalten. Dabei wurde die Zeit von 01.01. bis 30.09.angegeben und beläuft sich auf einen Bruttoarbeitslohn von 29189,96 € In dem Jahr 2015 war so ein Bescheid nicht erstellt worden. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, wie ich mich verhalten soll.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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