Lokal Beschäftigte Führungskräfte der GIZ

Anfrage an: Auswärtiges Amt

TB/NGI 145

Ich bitte um Mitteilung der Unterlagen, die Herrn Staatssekretär Stephan Steinlein als Mitglied des Aufsichtsrates der GIZ seinen Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgängern zu folgendem Sachverhalt vorliegen:

Nach berechtigten Informationen sind in der GIZ sowohl entsandte Mitarbeiter wie auch örtlich angestellte Beschäftigte im Ausland angestellt. Nach den Regularien ist es wohl so, dass insbesondere Führungskräfte und Referentenpositionen mit entsandten Kräften, die auf der Basis des GIZ-Manteltarifvertrages beschäftigt werden, anzustellen sind. Zu den Führungskräften zählen insbesondere Landesdirektoren und Verwaltungsleiter.
Offenbar ist es jedoch nicht so, dass diese Regelung überall eingehalten wird. So ist die Landesdirektorin der GIZ in Russland ebenso wie der dortige Verwaltungsleiter der GIZ auf der Basis eines lokalen Arbeitsvertrages nach russischen Arbeitsrecht angestellt. Auch viele Verwaltungsleiter in Afrika und Lateinamerika sind nach lokalem Arbeitsrecht angestellt, obwohl sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und damit nach den Regularien der GIZ auf der Basis eines deutschen Vertrages anzustellen wären.
Diese Mitarbeiter werden von vielen sozialen Leistungen wie der sozialen Absicherung nach deutschem Recht, dem Kündigungsschutz oder dem Zugang zum GIZ-internen Arbeitsmarkt abgeschnitten. Ebenso profitieren diese Mitarbeiter nicht von der GIZ-internen betrieblichen Altersversorgung.

Ich bitte hierzu um die Zusendung der Dokumente, die dem Funktionsträger bzw. seinen Vorgängern / Vorgängerinnen durch die GIZ vorgelegt wurden bzw. die interne Bewertungen Ihres Ministeriums zu diesem Sachverhalt beinhalten.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die beigefügte Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Ihnen aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juli 2015
  • Frist
    28. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: TB/NGI 145 Ich …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lokal Beschäftigte Führungskräfte der GIZ [#10824]
Datum
25. Juli 2015 23:36
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
TB/NGI 145 Ich bitte um Mitteilung der Unterlagen, die Herrn Staatssekretär Stephan Steinlein als Mitglied des Aufsichtsrates der GIZ seinen Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgängern zu folgendem Sachverhalt vorliegen: Nach berechtigten Informationen sind in der GIZ sowohl entsandte Mitarbeiter wie auch örtlich angestellte Beschäftigte im Ausland angestellt. Nach den Regularien ist es wohl so, dass insbesondere Führungskräfte und Referentenpositionen mit entsandten Kräften, die auf der Basis des GIZ-Manteltarifvertrages beschäftigt werden, anzustellen sind. Zu den Führungskräften zählen insbesondere Landesdirektoren und Verwaltungsleiter. Offenbar ist es jedoch nicht so, dass diese Regelung überall eingehalten wird. So ist die Landesdirektorin der GIZ in Russland ebenso wie der dortige Verwaltungsleiter der GIZ auf der Basis eines lokalen Arbeitsvertrages nach russischen Arbeitsrecht angestellt. Auch viele Verwaltungsleiter in Afrika und Lateinamerika sind nach lokalem Arbeitsrecht angestellt, obwohl sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und damit nach den Regularien der GIZ auf der Basis eines deutschen Vertrages anzustellen wären. Diese Mitarbeiter werden von vielen sozialen Leistungen wie der sozialen Absicherung nach deutschem Recht, dem Kündigungsschutz oder dem Zugang zum GIZ-internen Arbeitsmarkt abgeschnitten. Ebenso profitieren diese Mitarbeiter nicht von der GIZ-internen betrieblichen Altersversorgung. Ich bitte hierzu um die Zusendung der Dokumente, die dem Funktionsträger bzw. seinen Vorgängern / Vorgängerinnen durch die GIZ vorgelegt wurden bzw. die interne Bewertungen Ihres Ministeriums zu diesem Sachverhalt beinhalten. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die beigefügte Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Ihnen aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Lokal Beschäftigte Führungskräfte der GIZ" [#10824]
Datum
4. Dezember 2015 17:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10824 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das AA nicht auf meine Anfrage reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, in der Sache https://fragdenstaat.de/a/10824 bitte ich um Sachstandsinformation …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Lokal Beschäftigte Führungskräfte der GIZ" [#10824]
Datum
4. Dezember 2015 18:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Sache https://fragdenstaat.de/a/10824 bitte ich um Sachstandsinformation und Zusendung der Stellungnahme des AA. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>